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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE7540/09-17019590000

Glasfasergewebe, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus gedrehten und ungedrehten Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - Drehergewebe (keine Leinwandbindung) mit einer Maschenweite von ca. 4 x 4 mm, - mit einem Quadratmetergewicht von 160g, - mit klarsichtigem Kunststoff getränkt, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung ist das Glasfasergewebe (lange Haltbarkeit, Materialfestigkeit, nicht brennbar) charakterbestimmend, - als Armierungsgewebe (Putzgewebe) für z.B. Wände bestimmt.

DEF/3996/09-17019590000

Glasfasergewebe, - als Meterware auf Rollen (1 m x 50 m), - aus gedrehten und ungedrehten Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - Drehergewebe (keine Leinwandbindung) mit einer Maschenweite von ca. 5 x 5 mm, - mit Kunststoff getränkt (weiß), - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung ist das Glasfasergewebe (lange Haltbarkeit, Materialfestigkeit, nicht brennbar) charakterbestimmend, - Armierungsgewebe für Außen- und Innenwände.

DEF/6692/08-17019590000

Grillgitter, Art. 7935500, siehe Photo, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus, -- einem Glasfasergewebe aus gezwirnten Garnen, keine Rovings, --- Drehergewebe, nicht in Leinwandbindung, --- aus textilen Glasfilamenten, --- mit Abmessungen von ca. 32 x 33 cm, -- einer Beschichtung aus Polytetrafluorethylen (PTFE) lt. Antragsangaben, --- Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, --- soll ein Anhaften des Grillgutes am Gitter verhindern, - nach dem Umfang und insbesondere im Hinblick auf die Verwendung (Hitzebeständigkeit) bestimmen das Glasfasergewebe den Charakter der Ware, kein Handsieb im Sinne der Position 9604, da nicht dazu bestimmt in der Hand gehalten zu werden.

DEF/3809/07-17019590000

Glasfasergewebe, - als Meterware auf Rollen, - mit einer Breite von 1,00 m, - aus ungezwirnten Garnen aus Glasfilamenten (keine Rovings), - Drehergewebe mit einer Maschenweite von 5 x 5 mm, - mit einem Quadratmetergewicht von 160 g, - mit Kunststoff getränkt (blau), - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung ist das Glasfasergewebe (lange Haltbarkeit, Materialfestigkeit, nicht brennbar) charakterbestimmend, - zur Verwendung als Armierung von Mörtel in Wänden und Decken.

DEF/318/06-17019590000

Glasfasergewebe, sog. Pristyne Filter Media 6240 beschichtet mit einer Membran aus PTFE, - als Meterware mit einer Breite von ca. 1,40 Meter, - mit einem Quadratmetergewicht von 570 Gramm, - in anderer als Leinwandbindung, - lt. Antrag mit einer Kette aus gezwirnten Garnen und einem Schuss aus gedrehten Garnen aus textilen Glasfilamenten, somit keine Rovings, - lt. Antrag einseitig mit einer Kunststofffolie (Polytetrafluorethylen) und mit einer Ausrüstung zum Schutz gegen Säure versehen, - das Glasfasergewebe bestimmt nach Umfang, Gewicht und äußerem Erscheinungsbild den Charakter der Ware (wegen fehlender Härte und Steifheit keine verstärkte Kunststofffolie), - nach Weiterverarbeitung zur Verwendung als Filtermedium vorgesehen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI