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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI39371/19-17019590019

Gewebe aus Glasfasern, sog. beschichtetes Glasfasergitter, Foto siehe Anlage, - undichtes (offenmaschiges) Drehergewebe, - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - offenmaschig, mit einer Zellgröße von ca. 9 mm x 10 mm (laut Antrag), - mit einem Quadratmetergewicht von 125 Gramm (laut Antrag), - dünn mit Kunststoff getränkt, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 100 cm bzw. 200 cm, - Versand aus anderen Ländern als die in den TARIC-Codes 7019 5900 11 bis 7019 5900 15 genannten (lt. Antrag). "Gewebe aus Glasfasern (keine Rovings), mit einer Breite von mehr als 30 cm, nicht in Leinwandbindung, offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, kein Versand aus den in den TARIC-Codes 7019 5900 11 bis 7019 5900 15 genannten Ländern"

DEBTI26567/17-17019590019

Gewebe aus Glasfasern, Typ 9002, Foto siehe Anlage, - undichtes (offenmaschiges) Gewebe, - Drehergewebe aus gezwirnten Garnen aus Glasfilamenten (keine Rovings; laut Untersuchungsergebnis), - mit Kunststoff (laut Antrag Polytetrafluorethylen) getränkt, - offenmaschiges Gewebe mit einer Zelllänge und -breite von ca. 4 mm (laut Datenblatt), - mit einem Quadratmetergewicht von 460 Gramm (laut Datenblatt), - Meterware in verschiedenen Breiten von 185 cm bis 365 cm, - das Gewebe aus Glasfasern verleiht der Ware nach dem Umfang und aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter, - lt. Antrag Versand aus anderen Ländern als die in den TARIC-Codes 7019 5900 11 bis 7019 5900 15 genannten. "Gewebe aus Glasfasern, kein Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr als 30 cm, nicht in Leinwandbindung, offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, kein Versand aus den in den TARIC-Codes 7019 5900 11 bis 7019 5900 15 genannten Ländern"

DE8196/13-17019590019

Ware aus Glasfasern, sog. VWS-Gewebe, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Ausführungen, - als Meterware auf Rollen von 50 m, - mit einer Breite von mehr als 30 cm (lt. Antrag 1m), - - Drehergewebe aus gedrehten bzw. verwirbelten Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - - bei vorgelegtem Warenmusterabschnitt mit Kunststoff getränkt (in anderen Varianten auch ohne Tränkung erhältlich), - offenmaschige Gewebe mit einer Zelllänge und -breite von ca. 4 x 4 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g (160 g), - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung ist das Glasfasergewebe (lange Haltbarkeit, Materialfestigkeit, nicht brennbar) charakterbestimmend. "Ware aus Glasfasern, Gewebe, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr als 30 cm, nicht in Leinwandbindung, offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, Versand aus China"

DE23106/11-17019590019

Ware aus Glasfasern (Gewebe), Typ 9002, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - lt. Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - lt. Untersuchungsergebnis: - - Drehergewebe aus gezwirnten Garnen aus Glasfilamenten (keine Rovings), - - mit Kunststoff (lt. Antrag Polytetrafluorethylen) getränkt, - offenmaschiges Gewebe mit einer Zelllänge und -breite von ca. 4 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g (lt. Antrag 460 g), - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung ist das Glasfasergewebe (lange Haltbarkeit, Materialfestigkeit, nicht brennbar) charakterbestimmend, - lt. Antrag kein Versand aus Malaysia, - lt. Antrag zur Verwendung als Trennlage, zur Isolierung, für Förderbänder oder als Backmatte. "Gewebe aus Glasfasern (charakterbestimmend), kein Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr als 30 cm, nicht in Leinwandbindung, offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, kein Versand aus Malaysia und aus Kunststoff"

DEBTI16204/20-17019590014

Gewebe aus Glasfasern, sog. Filtergewebe (Maschenweite: 5 x 5 mm), Foto siehe Anlage, - undichtes Drehergewebe aus gezwirnten Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - laut Antrag: - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 Gramm, - - offenmaschig, mit einer Zellgröße von ca. 4 mm x 4 mm, - - dünn mit Kunststoff getränkt, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von ca. 61 cm, - - Versand aus Indien. "Ware aus Glasfasern, offenmaschiges Gewebe aus Glasfasern (keine Rovings),  mit einer Breite von mehr als 30 cm, nicht in Leinwandbindung,  mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm,  mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g,  keine Glasfaserscheibe, Versand aus Indien"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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