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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI26292/21-17019590082

Gewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: - dichtgewebtes Gewebe (keine Leinwandbindung), - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - als Rohware (weder getränkt noch bestrichen), - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 100 cm bis 200 cm, - mit einem Quadratmetergewicht von 800 g, - zur Verwendung im Hitzeschutzbereich, - kein Versand aus Marokko. "Ware aus Glasfasern, Gewebe, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr  als 30 cm, andere als in der Unterposition 7019 5200 genannte, kein offenmaschiges Gewebe,   Erzeugnis aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, weder imprägniert  noch vorimprägniert, kein Versand aus Marokko"

DEBTI7516/20-107019590080

Gewebe aus Glasfasern, sog. Gewebe aus Glasfasergarnen mit Schlichte, - dichtgewebtes Gewebe in Kreuzköperbindung, - aus Garnen aus textilen Endlosglasfasern (keine Rovings), - als Rohware (mit Schlichte versehen), damit nicht imprägniert bzw. vorimprägniert, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 100 cm bis zu 200 cm, - mit einem Quadratmetergewicht von 430 Gramm (laut Antrag), - zur Verwendung im Bereich der thermischen Isolation, zum Hitzeschutz und ähnlichen Anwendungen. "Gewebe aus Glasfasern, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr als 30 cm,  anderes als in der Unterposition 7019 5200 genannte, kein offenmaschiges Gewebe, Erzeugnis aus  gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, weder imprägniert noch  vorimprägniert"

DEBTI7516/20-17019590085

Gewebe aus Glasfasern, sog. Gewebe aus Glasfasergarnen mit Silikon-Beschichtung (ein-/beidseitig), - dichtgewebtes Gewebe in Kreuzköperbindung, - aus Garnen aus textilen Glasfasern (keine Rovings), - ein- bzw. beidseitig mit Kunststoff (laut Antrag Silikon) überzogen und damit imprägniert, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 100 cm bis zu 200 cm, - mit einem Quadratmetergewicht von 510 Gramm (laut Antrag), - das Glasfasergewebe verleiht der Ware nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die   Verwendung den wesentlichen Charakter; darüber hinaus stellt sich die Ware aufgrund der fehlenden   Härte und Steifheit nicht als verstärkte Kunststofffolie dar, - zur Verwendung im Bereich der thermischen Isolation, Hitzeschutz und ähnlichen Anwendungen. "Gewebe aus Glasfasern, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr als 30 cm,  anderes als in der Unterposition 7019 5200 genannte, kein offenmaschiges Gewebe, anderes als im  TARIC-Code 7019 5900 80 genannte"

DEBTI7516/20-27019590085

Gewebe aus Glasfasern, sog. Gewebe aus Glasfasergarnen mit Polyurethan-Beschichtung, - dichtgewebtes Gewebe in Atlasbindung, - aus Garnen aus textilen Glasfasern (keine Rovings), - beidseitig mit Kunststoff (lt. Antrag aluminiumpigmentiertes Polyurethan) beschichtet; damit imprägniert, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 100 cm bis zu 200 cm, - mit einem Quadratmetergewicht von 720 Gramm (laut Antrag), - das Glasfasergewebe verleiht der Ware nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die   Verwendung den wesentlichen Charakter; darüber hinaus stellt sich die Ware aufgrund der fehlenden   Härte und Steifheit nicht als verstärkte Kunststofffolie dar, - zur Verwendung im Bereich der thermischen Isolation, Hitzeschutz und ähnlichen Anwendungen. "Gewebe aus Glasfasern, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr als 30 cm,  anderes als in der Unterposition 7019 5200 genannte, kein offenmaschiges Gewebe, anderes als im  TARIC-Code 7019 5900 80 genannte"

DEBTI7516/20-37019590085

Gewebe aus Glasfasern, sog. Gewebe aus Glasfasergarnen mit PTFE-Beschichtung, - dichtgewebtes Gewebe in Atlasbindung, - aus Garnen aus textilen Glasfasern (keine Rovings), - einseitig mit Kunststoff (lt. Antrag PTFE) beschichtet und damit imprägniert, - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 100 cm bis zu 200 cm, - mit einem Quadratmetergewicht von 561 Gramm (laut Antrag), - das Glasfasergewebe verleiht der Ware nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die   Verwendung den wesentlichen Charakter; darüber hinaus stellt sich die Ware aufgrund der fehlenden   Härte und Steifheit nicht als verstärkte Kunststofffolie dar, - zur Verwendung im Bereich der thermischen Isolation, zum Hitzeschutz und ähnlichen Anwendungen. "Gewebe aus Glasfasern, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr als 30 cm,  anderes als in der Unterposition 7019 5200 genannte, kein offenmaschiges Gewebe, anderes als im  TARIC-Code 7019 5900 80 genannte"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

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vZTA

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