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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI26568/17-17019590090

Gewebe aus Glasfasern in zwei Ausführungen, Typ 628.25 und Typ SIL056, Foto siehe Anlage, - dichtgewebtes Gewebe in Leinwandbindung, - aus gezwirnten Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings; laut Untersuchungsergebnis), - Typ 628.25: - - beidseitig mit Kunststoff (laut Antrag Polytetrafluorethylen) überzogen, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 100, 125 und 150 cm (laut Datenblatt), - - mit einem Quadratmetergewicht von 455 Gramm (laut Datenblatt), - Typ SIL056: - - beidseitig mit Kunststoff (laut Antrag Silikon) überzogen, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 100 cm (laut Datenblatt), - - mit einem Quadratmetergewicht von 700 Gramm (laut Datenblatt), - das Glasfasergewebe verleiht der Ware insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter; darüber hinaus stellt sich die Ware aufgrund der fehlenden Härte und Steifheit nicht als verstärkte Kunststofffolie dar. "Gewebe aus Glasfasern, kein Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr als 30 cm, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 250 g, anderes als in den TARIC-Codes 7019 5900 11 bis 7019 5900 19 genanntes"

DEBTI4596/18-17019590090

Gewebe aus Glasfasern, Typ S02, Foto siehe Anlage, - undichtes (offenmaschiges) Gewebe in Leinwandbindung, - aus gezwirnten Garnen aus Glasfilamenten (keine Rovings; laut Untersuchungsergebnis), - mit Kunststoff (laut Antrag Silikon) überzogen, - offenmaschiges Gewebe mit einer Zelllänge und -breite von ca. 0,9 mm x 1,1 mm (laut Untersuchungsergebnis), - mit einem Quadratmetergewicht von 430 Gramm (laut Untersuchungsergebnis), - Meterware auf Rollen mit einer Breite von mehr als 30 cm (laut Antrag), - das Gewebe aus Glasfasern verleiht der Ware nach dem Umfang und aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Glasfasern, kein Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr als 30 cm, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 250 g, offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von weniger als 1,8 mm"

DE3799/17-17019590090

Gewebe aus Glasfasern, sog. Fiberglasgewebe, Foto siehe Anlage, - nach dem Ergebnis der Laboruntersuchung: - - offenmaschiges Gewebe in Panamabindung (keine Leinwandbindung), - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (aufgrund der Garnkonstruktion keine Glasseidenstränge bzw. Rovings), - - mit Kunststoff (lt. Antrag PVC) ummantelt, - - mit einer Zellgröße von unter 1,0 mm, - als Meterware auf Rollen mit einer Breite von mehr als 30 cm, - mit einem Quadratmetergewicht von 350,6 g, - das Glasfasergewebe verleiht der Ware insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter, - stellt sich u. a. wegen der fehlenden Härte und Steifheit nicht als verstärkte Kunststofffolie dar, - soll zum Herstellen von Insektenschutzrollos und -rahmen verwendet werden. "Gewebe aus Glasfasern, kein Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr als 30 cm, anderes als in der Unterposition 7019 52 genannte, mit einer Zelllänge und -breite von weniger als 1,8 mm"

DE499/17-17019590090

Gewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - lt. Untersuchungsergebnis: - - Gewebe in dichtgewebter Musterbindung (keine Leinwandbindung), - - aus gezwirnten Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - lt. Antrag als Meterware auf Rollen mit einer Breite von 1 m bis 2 m, - lt. Antrag mit einem Quadratmetergewicht von 800 g, - zur Verwendung im Hitzeschutzbereich. "Ware aus Glasfasern, Gewebe, andere als aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr als 30 cm, andere als in Leinwandbindung, andere als offenmaschige Gewebe"

DE522/17-17019590090

Gewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - lt. Untersuchungsergebnis: - - Gewebe in dichtgewebter Köperbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - lt. Antrag als Meterware auf Rollen mit einer Breite von 1 m, - lt. Antrag mit einem Quadratmetergewicht von 430 g, - zur Verwendung im Hitzeschutzbereich. "Ware aus Glasfasern, Gewebe, andere als aus Glasseidensträngen (Rovings), mit einer Breite von mehr als 30 cm, andere als in Leinwandbindung, andere als offenmaschige Gewebe"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI