DEBTI764/26-17019640085
Gewebe aus Glasfasern,
- nach den Antragsangaben:
- - dichtgewebte Gewebe,
- - in Leinwandbindung,
- - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge/Rovings),
- - beidseitig mit einer PTFE-Dispersion (Kunststoff) getränkt, damit bestrichen,
- - auf einer Seite mit einer selbstklebenden Schicht aus Kunststoff und einem Abdeckpapier
versehen,
- - Meterware auf Rollen,
- - zur Verwendung beim Verschweißen von Kunststoffen, in der Lebensmittelindustrie oder in
der Verpackungsindustrie,
- der Kunststoff ist aufgrund des Gewichts (laut Datenblatt) vorherrschend, die Glasfasern
überwiegen nach den Umfang (Dicke), im Hinblick auf die Verwendung sind die Glasfasern und
der Kunststoff gleichermaßen von Bedeutung; damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware
ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden
Positionen (3919 und 7019) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen,
- keine Einreihung in die TARIC-Codes 7019 6400 81 bis 7019 6400 84, da nach den Antragsangaben
die Ware nicht in der Verbundwerkstoffindustrie zur Verstärkung von Thermo- und Duroplasten
verwendet werden kann.
"Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, geschlossenes Gewebe aus
Garnen, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), in Leinwandbindung, bestrichen, anderes als in
den TARIC-Codes 7019 6400 11 bis 7019 6400 84 genannte"