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1 Ergebnisse für "7019640085"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

701964008580andere6%
DEBTI764/26-17019640085

Gewebe aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dichtgewebte Gewebe, - - in Leinwandbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge/Rovings), - - beidseitig mit einer PTFE-Dispersion (Kunststoff) getränkt, damit bestrichen, - - auf einer Seite mit einer selbstklebenden Schicht aus Kunststoff und einem Abdeckpapier      versehen, - - Meterware auf Rollen, - - zur Verwendung beim Verschweißen von Kunststoffen, in der Lebensmittelindustrie oder in     der Verpackungsindustrie, - der Kunststoff ist aufgrund des Gewichts (laut Datenblatt) vorherrschend, die Glasfasern   überwiegen nach den Umfang (Dicke), im Hinblick auf die Verwendung sind die Glasfasern und   der Kunststoff gleichermaßen von Bedeutung; damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware   ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden   Positionen (3919 und 7019) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - keine Einreihung in die TARIC-Codes 7019 6400 81 bis 7019 6400 84, da nach den Antragsangaben   die Ware nicht in der Verbundwerkstoffindustrie zur Verstärkung von Thermo- und Duroplasten   verwendet werden kann. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, geschlossenes Gewebe aus  Garnen, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), in Leinwandbindung, bestrichen, anderes als in  den TARIC-Codes 7019 6400 11 bis 7019 6400 84 genannte"

DEBTI766/26-17019640085

Gewebe aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dichtgewebte Gewebe, - - in Leinwandbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge/Rovings), - - beidseitig mit einer PTFE-Dispersion (Kunststoff) getränkt, damit bestrichen, - - Meterware auf Rollen, - - zur Verwendung beim Verschweißen von Kunststoffen, in der Lebensmittelindustrie oder in     der Verpackungsindustrie. - der Kunststoff ist aufgrund des Gewichts (laut Datenblatt) vorherrschend, die Glasfasern   überwiegen nach den Umfang (Dicke), im Hinblick auf die Verwendung sind die Glasfasern und   der Kunststoff gleichermaßen von Bedeutung; damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware   ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden   Positionen (3921 und 7019) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - keine Einreihung in die TARIC-Codes 7019 6400 81 bis 7019 6400 84, da nach den Antragsangaben   die Ware nicht in der Verbundwerkstoffindustrie zur Verstärkung von Thermo- und Duroplasten   verwendet werden kann. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, geschlossenes Gewebe aus  Garnen, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), in Leinwandbindung, bestrichen, anderes als in  den TARIC-Codes 7019 6400 11 bis 7019 6400 84 genannte"

DEBTI766/26-27019640085

Gewebe aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dichtgewebtes Gewebe, - - in Leinwandbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge/Rovings), - - beidseitig mit einer PTFE-Dispersion (Kunststoff) getränkt, damit bestrichen, - - Meterware auf Rollen, - - zur Verwendung beim Verschweißen von Kunststoffen, in der Lebensmittelindustrie oder in     der Verpackungsindustrie. - die Glasfasern und der Kunststoff sind nach dem Gewicht annähernd gleich; die Glasfasern   bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in die TARIC-Codes 7019 6400 81 bis 7019 6400 84, da nach den Antragsangaben   die Ware nicht in der Verbundwerkstoffindustrie zur Verstärkung von Thermo- und Duroplasten   verwendet werden kann. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, geschlossenes Gewebe aus  Garnen, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), in Leinwandbindung, bestrichen, anderes als in  den TARIC-Codes 7019 6400 11 bis 7019 6400 84 genannte"

DEBTI47529/24-17019640085

Gewebe aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dichtgewebtes Gewebe, - - aus gezwirnten Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge/Rovings), - - in Leinwandbindung, - - beidseitig mit Kunststoff (PTFE) beschichtet, damit bestrichen, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von 50 mm bis zu 3500 mm, - - zur Verwendung in der Kunststoff-, Lebensmittel- und Verpackungsindustrie, - die Glasfasern bestimmen im Hinblick auf das Gewicht (laut Datenblatt) den wesentlichen   Charakter der Ware, - keine Einreihung in die TARIC-Codes 7019 6400 81 bis 7019 6400 84, da nach den Antragsangaben   die Ware nicht in der Verbundwerkstoffindustrie zur Verstärkung von Thermo- und Duroplasten   verwendet werden kann. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, geschlossenes Gewebe  aus Garnen, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), in Leinwandbindung, bestrichen,  anderes als in den TARIC-Codes 7019 6400 11 bis 7019 6400 84 genannte"

DEBTI55176/24-17019640085

Grillmatte aus Glasfasern, sog. BBQ-Grillmatte, Foto siehe Anlage, - dichtgewebtes Gewebe in Leinwandbindung, - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge), - beidseitig mit Kunststoff (laut Antrag PTFE) bestrichen, - rechteckig zugeschnitten, - mit den Abmessungen: ca. 40 cm x 33 cm, - zur Verwendung als Unterlage beim Grillen vorgesehen, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den   wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, geschlossenes  Gewebe aus Garnen, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), in Leinwandbindung,  bestrichen, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6400 11 bis 7019 6400 84 genannte"

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