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2 Ergebnisse für "7019660050"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

701966005080offenmaschigen Geweben aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und breite von mehr als 1,8|mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35|g, ausgenommen Glasfaserscheiben6%
701966005010andere6%
DEBTI35303/25-17019660050

Grillmatte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - offenes Gewebe in Dreherbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge/Rovings), - - mit einer Zellgröße von ca. 4 mm x 4,1 mm, - - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 460 g, - - mit PTFE (Kunststoff) beschichtet, - rechteckig zugeschnitten, - mit den Abmessungen: ca. 42 cm (Länge) x 36 cm (Breite), - zur Verwendung als Unterlage beim Grillen oder Backen vorgesehen, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Ware, - an einem bedruckten Verkaufsaufhänger aus Pappe befestigt. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer  Breite von mehr als 30 cm, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6600 10 bis 7019 6600 29  genannte, offenmaschiges Gewebe aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und -breite von mehr  als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, keine Glasfaserscheibe"

DEBTI24404/25-17019660050

Backmatte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: - - offenes Gewebe in Dreherbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge), - - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 641 Gramm, - laut Datenblatt: - - mit einer Zellgröße von 4 mm x 4 mm, - - mit PTFE (Kunststoff) beschichtet, - je nach Ausführung mit einem entlang des Rands umlaufenden, schwarzen Streifen versehen, - rechteckig zugeschnitten, - mit einer Breite von mehr als 30 cm (Abmessungen siehe Handelsbezeichnung), - zur Verwendung als Unterlage beim Grillen oder Backen vorgesehen, - die Glasfasern bestimmen laut Untersuchungsergebnis nach dem Umfang den wesentlichen    Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer  Breite von mehr als 30 cm, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6600 10 bis 7019 6600 29  genannte, offenmaschiges Gewebe aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und -breite von mehr  als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, keine Glasfaserscheibe"

DEBTI17798/25-17019660050

Grillmatte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: - - offenes Gewebe in Dreherbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge), - - mit einer Zellgröße von ca. 4 mm x 4,1 mm, - - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 460 g, - laut Antrag mit PTFE (Kunststoff) beschichtet, - rechteckig zugeschnitten, - mit den Abmessungen: ca. 42 cm (Länge) x 36 cm (Breite), - zur Verwendung als Unterlage beim Grillen oder Backen vorgesehen, - die Glasfasern bestimmen laut Untersuchungsergebnis nach dem Umfang den wesentlichen    Charakter der Ware, - an einem bedruckten Verkaufsaufhänger aus Pappe befestigt. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer  Breite von mehr als 30 cm, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6600 10 bis 7019 6600 29  genannte, offenmaschiges Gewebe aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und -breite von mehr  als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, keine Glasfaserscheibe"

DEBTI16047/25-17019660050

Gewebe aus Glasfasern, sog. Filtergewebe, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - offenes Gewebe in Dreherbindung, - - aus gezwirnten Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - - mit einer Zellgröße von ca. 4,5 mm x 4,5 mm, - - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 180,7 Gramm, - - mit Kunststoff überzogen, - - Meterware auf Rollen mit einer Breite von ca. 61 cm. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer Breite   von mehr als 30 cm, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6600 10 bis 7019 6600 29 genannte,  offenmaschiges Gewebe aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und  mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, keine Glasfaserscheibe"

DEBTI8824/24-27019660050

Grillmatte aus Glasfasern, sog. Grillrostmatte, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: - - offenes Gewebe in Dreherbindung, - - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge), - - mit einer Zellgröße von ca. 3,71 mm x 4,56 mm, - - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 458 g, - mit Kunststoff (laut Antrag PTFE) beschichtet, - rechteckig zugeschnitten, - mit den Abmessungen: ca. 36 cm (Länge) x 42 cm (Breite), - zur Verwendung als Unterlage beim Grillen oder Backen vorgesehen, - die Glasfasern bestimmen laut Untersuchungsergebnis nach dem Umfang den wesentlichen    Charakter der Ware, - zu zwei Stück in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. "Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer  Breite von mehr als 30 cm, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6600 10 bis 7019 6600 29  genannte, offenmaschiges Gewebe aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und -breite von mehr  als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, keine Glasfaserscheibe"

TARIC-Nomenklatur

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