DEBTI35303/25-17019660050
Grillmatte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage,
- laut Antrag:
- - offenes Gewebe in Dreherbindung,
- - aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge/Rovings),
- - mit einer Zellgröße von ca. 4 mm x 4,1 mm,
- - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 460 g,
- - mit PTFE (Kunststoff) beschichtet,
- rechteckig zugeschnitten,
- mit den Abmessungen: ca. 42 cm (Länge) x 36 cm (Breite),
- zur Verwendung als Unterlage beim Grillen oder Backen vorgesehen,
- die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Ware,
- an einem bedruckten Verkaufsaufhänger aus Pappe befestigt.
"Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer
Breite von mehr als 30 cm, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6600 10 bis 7019 6600 29
genannte, offenmaschiges Gewebe aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und -breite von mehr
als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, keine Glasfaserscheibe"