Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "70197200"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI2882/26-170197200

Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - zweilagiges Flächenerzeugnis; laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: - - einem offenen Gelege aus Glasfasern: - - - aus gitterartig gelegten Glasfasergarnen (keine Glasseidenstränge/Rovings), - - einem Vliesstoff: - - - aus überwiegend synthetischen Chemiefasern und Cellulose, - - die Lagen sind mittels Klebstoff miteinander verbunden; damit chemisch gebunden, - Meterware auf Rollen, - ein charakterbestimmender Stoff der Ware kann nicht ermittelt werden; von den   gleichermaßen vorherrschenden Glasfasern und den synthetischen Chemiefasern   ist das Erzeugnis der von den in Betracht kommenden Positionen (5603 und 7019)   in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Ware aus Glasfasern, chemisch gebundenes Flächenerzeugnis, kein Vlies, anderes   geschlossenes Flächenerzeugnis"

DEBTI18629/22-17019720090

Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - biegsames Flächenerzeugnis mit einer Dicke von ca. 0,3 mm, - - aus unidirektional ausgerichteten, textilen Filamenten aus Glasfasern, - - beidseitig mit Kunststoff (Polyamid) überzogen, - - - durch das Aufbringen von Kunststoff verfestigt; somit chemisch gebunden, - - Meterware mit einer Breite von 30,5 cm, - die Filamente aus Glasfasern bestimmen nach dem Gewicht den Charakter der Ware, nach dem   Umfang überwiegt der Kunststoff; damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen   Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3921 und   7019) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - stellt sich u. a. aufgrund der fehlenden Härte und Steifheit nicht als verstärkte Kunststofffolie dar. "Ware aus Glasfasern, chemisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes geschlossenes  Flächenerzeugnis als Vliese, anderes als im TARIC-Code 7019 7200 50 genanntes"

DEBTI18640/22-17019720090

Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - biegsames Flächenerzeugnis mit einer Dicke von ca. 0,22 mm bzw. 0,25 mm, - - aus unidirektional ausgerichteten, textilen Filamenten aus Glasfasern, - - beidseitig mit Kunststoff (Polypropylen) überzogen, - - - durch das Aufbringen von Kunststoff verfestigt; somit chemisch gebunden, - - Meterware mit einer Breite von 33 cm bzw. 30,5 cm, - die Filamente aus Glasfasern bestimmen nach dem Gewicht den Charakter der Ware, nach dem   Umfang überwiegt der Kunststoff; damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen   Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3921 und   7019) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - stellt sich u. a. aufgrund der fehlenden Härte und Steifheit nicht als verstärkte Kunststofffolie dar. "Ware aus Glasfasern, chemisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes geschlossenes  Flächenerzeugnis als Vliese, anderes als im TARIC-Code 7019 7200 50 genanntes"

DEBTI18641/22-17019720090

Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - biegsames Flächenerzeugnis mit einer Dicke von 0,25 mm, - - aus unidirektional ausgerichteten, textilen Filamenten aus Glasfasern, - - beidseitig mit Kunststoff (Polyphenylensulfid) überzogen, - - - durch das Aufbringen von Kunststoff verfestigt; somit chemisch gebunden, - - Meterware mit einer Breite von 30,5 cm, - die Filamente aus Glasfasern bestimmen nach dem Gewicht den Charakter der Ware, nach dem   Umfang überwiegt der Kunststoff; damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen   Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3921 und   7019) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - stellt sich u. a. aufgrund der fehlenden Härte und Steifheit nicht als verstärkte Kunststofffolie dar. "Ware aus Glasfasern, chemisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes geschlossenes Flächenerzeugnis als Vliese, anderes als im TARIC-Code 7019 7200 50 genanntes"

DEBTI47039/25-17019120039

Glasseidenstränge (Rovings), Foto siehe Anlage, - aus endlosen, parallel liegenden Filamenten, - nicht verdreht, - laut Datenblatt: - - mit einem Filamentdurchmesser von 24 Mikrometer, - - mit einem Titer von 4800 tex, - - nicht getränkt oder beschichtet, - - als Meterware auf Rollen (Spulen). "Glasfasern, Glasseidenstränge (Rovings), nicht getränkt und beschichtet,  andere als in den TARIC-Codes 7019 1200 22 bis 7019 1200 26 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI