DEBTI18640/22-17019720090
Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern,
- nach den Antragsangaben:
- - biegsames Flächenerzeugnis mit einer Dicke von ca. 0,22 mm bzw. 0,25 mm,
- - aus unidirektional ausgerichteten, textilen Filamenten aus Glasfasern,
- - beidseitig mit Kunststoff (Polypropylen) überzogen,
- - - durch das Aufbringen von Kunststoff verfestigt; somit chemisch gebunden,
- - Meterware mit einer Breite von 33 cm bzw. 30,5 cm,
- die Filamente aus Glasfasern bestimmen nach dem Gewicht den Charakter der Ware, nach dem
Umfang überwiegt der Kunststoff; damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen
Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3921 und
7019) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen,
- stellt sich u. a. aufgrund der fehlenden Härte und Steifheit nicht als verstärkte Kunststofffolie dar.
"Ware aus Glasfasern, chemisch gebundenes Flächenerzeugnis, anderes geschlossenes
Flächenerzeugnis als Vliese, anderes als im TARIC-Code 7019 7200 50 genanntes"