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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI24312/20-17019900080

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Löschdecke und einem Aufbewahrungsbeutel, Artikel-Nr. 17993, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Löschdecke (Ware aus Glasfasern): - - laut Untersuchungsergebnis: - - - aus Gewebe in Köperbindung aus Garnen aus textilen Glasfilamenten, - - - ohne erkennbare Imprägnierung, - - an den Rändern gesäumt, - - in den Abmessungen: ca. 100 cm x 100 cm, - - mit zwei ca. 23 cm langen, angenähten Bändern aus Spinnstoffen (sog. Zugbänder) zur     schnellen Entnahme aus dem Aufbewahrungsbeutel, - Aufbewahrungsbeutel: - - aus Geweben aus Spinnstoffen, - - mit einer Gebrauchsanleitung bedruckt, - - am unteren Rand mit einem Klettverschluss; am oberen Rand mit einer Öse zum Aufhängen,  - die Löschdecke bestimmt aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den   wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Ware aus Glasfasern (Löschdecke), andere als in den Unterpositionen 7019 9000 10 bis  7019 9000 30 genannte, Erzeugnis aus gewebten Endlosglasfasergarnen, nicht imprägniert  oder vorimprägniert"

DEBTI47052/25-17019900085

Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus sog. Dauerbackpapier für Heißluftfritteuse, in zwei Ausführungen, Foto siehe Anlage, - einem offenen Gewebe aus Glasfasern, - einem dichtgewebten Gewebe aus Glasfasern, - beide Gewebe sind mit einer Beschichtung aus Kunststoff (laut Antrag PTFE) versehen, - spezifische, annähernd rechteckige Zuschnitte mit abgerundeten Ecken sowie zwei Laschen   zum Anheben, damit keine Flächenerzeugnisse aus Glasfasern, - mit den Abmessungen: ca. 31 cm x 24 cm, - dienen als Schutzeinlagen für Fritteusen, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen Charakter   der Ware, - gemeinsam verpackt in einem bedruckten Karton. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte,   andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"

DEBTI47052/25-27019900085

Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus sog. Dauerbackpapier für Heißluftfritteuse, in zwei Ausführungen, Foto siehe Anlage, - einem offenen Gewebe aus Glasfasern, - einem dichtgewebten Gewebe aus Glasfasern, - beide Gewebe sind mit einer Beschichtung aus Kunststoff (laut Antrag PTFE) versehen, - spezifische, annähernd runde Zuschnitte mit zwei Laschen zum Anheben, damit keine   Flächenerzeugnisse aus Glasfasern, - mit den Abmessungen: ca. 31 cm x 25 cm, - dienen als Schutzeinlagen für Fritteusen, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen   Charakter der Ware, - gemeinsam verpackt in einem bedruckten Karton. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte,   andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"

DEBTI46850/25-17019900085

Schnur aus Glasfasern, sog. biolösliche gedrehte Schnur, Foto siehe Anlage, - aus mehreren, miteinander verdrehten, gezwirnten Garnen aus textilen Glasfilamenten   (keine Glasseidenstränge/Rovings), - - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 60 GHT oder mehr, - mit einem Draht aus Edelstahl verstärkt (laut Antrag), - mit Durchmessern von ca. 5 mm bis 25 mm, - soll der thermischen Isolation in verschiedenen Anwendungsbereichen dienen. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte,   andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"

ATBTI2025000620-DEC7019900085

Noch nicht zusammengesetzte Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, bestehend aus - einem offenen Gewebe aus mit PVC ummantelten Garnen aus Glasfilamenten (Glasfasern), durch Zuschneiden an die Fenstergröße anpassbar, - einem Befestigungssystem aus vier individuell kürzbaren Profilleisten aus beschichtetem Aluminium, vier individuell kürzbaren Klemmleisten aus Kunststoff, vier Eckverbindern aus Kunststoff, zwei Kunststoffgriffen, einem individuell kürzbaren Bürstenband sowie vier Befestigungshaken mit dazugehörenden Biegeschablonen, - einer Montageanleitung. In einem Karton mit Ankündigung verpackt. Nach Umfang und funktionaler Bedeutung bestimmt das Gewebe aus Glasfasern den Charakter der zusammengesetzten Ware. (Abbildung siehe Anlage)

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI