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1 Ergebnisse für "7019900085"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

701990008580andere6%
DEBTI47052/25-17019900085

Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus sog. Dauerbackpapier für Heißluftfritteuse, in zwei Ausführungen, Foto siehe Anlage, - einem offenen Gewebe aus Glasfasern, - einem dichtgewebten Gewebe aus Glasfasern, - beide Gewebe sind mit einer Beschichtung aus Kunststoff (laut Antrag PTFE) versehen, - spezifische, annähernd rechteckige Zuschnitte mit abgerundeten Ecken sowie zwei Laschen   zum Anheben, damit keine Flächenerzeugnisse aus Glasfasern, - mit den Abmessungen: ca. 31 cm x 24 cm, - dienen als Schutzeinlagen für Fritteusen, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen Charakter   der Ware, - gemeinsam verpackt in einem bedruckten Karton. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte,   andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"

DEBTI47052/25-27019900085

Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus sog. Dauerbackpapier für Heißluftfritteuse, in zwei Ausführungen, Foto siehe Anlage, - einem offenen Gewebe aus Glasfasern, - einem dichtgewebten Gewebe aus Glasfasern, - beide Gewebe sind mit einer Beschichtung aus Kunststoff (laut Antrag PTFE) versehen, - spezifische, annähernd runde Zuschnitte mit zwei Laschen zum Anheben, damit keine   Flächenerzeugnisse aus Glasfasern, - mit den Abmessungen: ca. 31 cm x 25 cm, - dienen als Schutzeinlagen für Fritteusen, - die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke im Querschnitt) den wesentlichen   Charakter der Ware, - gemeinsam verpackt in einem bedruckten Karton. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte,   andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"

DEBTI46850/25-17019900085

Schnur aus Glasfasern, sog. biolösliche gedrehte Schnur, Foto siehe Anlage, - aus mehreren, miteinander verdrehten, gezwirnten Garnen aus textilen Glasfilamenten   (keine Glasseidenstränge/Rovings), - - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 60 GHT oder mehr, - mit einem Draht aus Edelstahl verstärkt (laut Antrag), - mit Durchmessern von ca. 5 mm bis 25 mm, - soll der thermischen Isolation in verschiedenen Anwendungsbereichen dienen. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte,   andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"

ATBTI2025000620-DEC7019900085

Noch nicht zusammengesetzte Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, bestehend aus - einem offenen Gewebe aus mit PVC ummantelten Garnen aus Glasfilamenten (Glasfasern), durch Zuschneiden an die Fenstergröße anpassbar, - einem Befestigungssystem aus vier individuell kürzbaren Profilleisten aus beschichtetem Aluminium, vier individuell kürzbaren Klemmleisten aus Kunststoff, vier Eckverbindern aus Kunststoff, zwei Kunststoffgriffen, einem individuell kürzbaren Bürstenband sowie vier Befestigungshaken mit dazugehörenden Biegeschablonen, - einer Montageanleitung. In einem Karton mit Ankündigung verpackt. Nach Umfang und funktionaler Bedeutung bestimmt das Gewebe aus Glasfasern den Charakter der zusammengesetzten Ware. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI7010/25-17019900085

Filter aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in verschiedenen Ausführungen (Filterkapazität, Temperaturbereich, Einsatzzweck), - aus lamellenartig gefaltetem (plissiertem) bzw. flächigem Filtermedium aus Glasfasern, - mit rechteckigen Rahmen bzw. Gehäusen aus unedlem Metall (je nach Ausführung   aus Aluminium bzw. Stahlblech), - mit Abstandshaltern aus Papier bzw. Separatoren aus Aluminium,  - beidseitig mit einer Abdeckung aus einem Gittergeflecht aus unedlem Metall, - mit Dichtungen aus Glasfasern, - in unterschiedlichen Abmessungen, - zum Einbau in Kabinendecken oder Seitenkanäle der Trocknerröhren in Lacktrocknerkabinen    bestimmt, - soll der Filtrierung der Luft in Lacktrocknern der Automobilindustrie dienen, - die Glasfasern bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung   als Filterelement den wesentlichen Charakter der Waren, - keine Einreihung in die Position 8421, da die Waren als Glaswaren zu technischen Zwecken   der Position 7019 von der Einreihung in das Kapitel 84 ausgenommen ist. "Waren aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte,  andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI