Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "7019900090"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI54437/18-17019900090

Nähgewirke aus Glasfasern, sog. Pflastergitter, Fotos siehe Anlage, - Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes, - laut Antrag: - - aus mit Bitumen überzogenen Glasfilamenten, - - auf Rollen, mit einer Breite von 2,2 m bzw. 4,4 m, - für die Asphaltbewehrung im Straßenbau, - stellt sich aufgrund der Art des Flächenerzeugnisses (Nähgewirke) nicht als Ware der Unterpositionen 7019 3100 bis 7019 3900 dar. "Ware (Nähgewirke) aus textilen Glasfasern"

DEBTI54434/18-17019900090

Nähgewirke aus Glasfasern, sog. Geoverbundstoff, Foto siehe Anlage, - Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes (Kettenwirktechnik), bestehend aus: - einer Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern aus lt. Antrag Polypropylen und - einer Lage aus lt. Antrag Glasfaserfilamenten und Basaltfasern, - - verfestigt mittels eines maschenbildenden Garnes (Nähfaden) aus Chemiefasern (Spinnstoff) in einer verriegelten Kettenstichnaht, - aufgrund des Gewichtsanteils (lt. Antrag überwiegender Anteil) bestimmen die Glasfaserfilamente und die Basaltfasern gegenüber dem Vliesstoff aus Spinnstoffen und den Garnen aus Spinnstoffen den Charakter der Ware; die beiden Stoffe (Glasfaserfilamente und Basaltfasern) sind aufgrund des Gewichtsanteils (lt. Antrag gleicher Anteil) als gleich zu betrachten, damit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6815 und 7019) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - lt. Antrag auf Rollen mit einer Breite von 0,95 m bzw. 1,90 m, - stellt sich aufgrund der Art des Flächenerzeugnisses (Nähgewirke) nicht als Ware der Unterpositionen 7019 3100 bis 7019 3900 dar, - für den Neubau und die Sanierung von Fahrbahnkonstruktionen bestimmt. "Ware (Nähgewirke) aus textilen Glasfasern"

DEBTI54436/18-17019900090

Nähgewirke aus Glasfasern, sog. Geoverbundstoff, Foto siehe Anlage, - Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes (Kettenwirktechnik), bestehend aus: - einer Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern aus lt. Antrag Polypropylen und - einer Lage aus lt. Antrag beschichteten Glasfaserfilamenten, - - verfestigt mittels eines maschenbildenden Garnes (Nähfaden) aus Chemiefasern (Spinnstoff) in einer verriegelten Kettenstichnaht, - die Glasfasern verleihen der zusammengesetzten Ware aufgrund des Gewichtsanteils (lt. Antrag überwiegender Anteil) den wesentlichen Charakter, - lt. Antrag auf Rollen mit einer Breite von 2,2 m bzw. 4,4 m, - stellt sich aufgrund der Art des Flächenerzeugnisses (Nähgewirke) nicht als Ware der Unterpositionen 7019 3100 bis 7019 3900 dar, - für den Neubau und die Sanierung von Fahrbahnkonstruktionen bestimmt. "Ware (Nähgewirke) aus textilen Glasfasern"

DEBTI54438/18-17019900090

Nähgewirke aus Glasfasern, sog. Geoverbundstoff, Foto siehe Anlage, - Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes (Kettenwirktechnik), bestehend aus: - einer Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern aus lt. Antrag Polypropylen und - einer Lage aus lt. Antrag Glasfaserfilamenten, - - verfestigt mittels eines maschenbildenden Garnes (Nähfaden) aus Chemiefasern (Spinnstoff) in einer verriegelten Kettenstichnaht, - die Glasfasern verleihen der zusammengesetzten Ware aufgrund des Gewichtsanteils (lt. Antrag überwiegender Anteil) den wesentlichen Charakter, - lt. Antrag auf Rollen mit einer Breite von 0,95 m bzw. 1,90 m, - stellt sich aufgrund der Art des Flächenerzeugnisses (Nähgewirke) nicht als Ware der Unterpositionen 7019 3100 bis 7019 3900 dar, - für den Neubau und die Sanierung von Fahrbahnkonstruktionen bestimmt. "Ware (Nähgewirke) aus textilen Glasfasern"

DEBTI54439/18-17019900090

Nähgewirke aus Glasfasern, sog. Geoverbundstoff, Foto siehe Anlage, - Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes (Kettenwirktechnik), bestehend aus: - einer Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern aus lt. Antrag Polypropylen und - einer Lage aus lt. Antrag Glasfaserfilamenten, - - verfestigt mittels eines maschenbildenden Garnes (Nähfaden) aus Chemiefasern (Spinnstoff) in einer verriegelten Kettenstichnaht, - die Glasfasern verleihen der zusammengesetzten Ware aufgrund des Gewichtsanteils (lt. Antrag überwiegender Anteil) den wesentlichen Charakter, - lt. Antrag auf Rollen mit einer Breite von 0,95 m bzw. 1,90 m, - stellt sich aufgrund der Art des Flächenerzeugnisses (Nähgewirke) nicht als Ware der Unterpositionen 7019 3100 bis 7019 3900 dar, - für den Neubau und die Sanierung von Fahrbahnkonstruktionen bestimmt. "Ware (Nähgewirke) aus textilen Glasfasern"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI