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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE19235/11-17019909190

Ware aus Glasfasern, sog. Löschdecke, Abbildung siehe Anlage, - aus Geweben aus textilen Glasfasern (lt. Antrag), - in den Abmessungen 120 cm x 120 cm, - mit abgerundeten Ecken, - rundum gesäumt, - mit zwei ca. 20 cm langen angenähten Bändern aus Spinnstoffen, - in einer handelsüblichen, festen Verpackung mit Aufhängevorrichtung. "Ware aus Glasfasern (Löschdecke), aus textilen Glasfasern, andere als in der Unterposition 7019 9091 10 genannte"

DE20696/11-17019909190

Ware aus Glasfasern, sog. Glasgeflechtschlauch, Abbildung siehe Anlage, - schlauchartiges Rundgeflecht aus Garnen aus textilen Glasfasern, - mit einem Außendurchmesser (flachliegend) von ca. 1 cm, - von beige-silberner Farbe, - Aufmachung: als Meterware auf Spulen, - für die thermische Isolierung von Kabeln in verschiedenen Bereichen vorgesehen. "Ware (Rundgeflecht) aus textilen Glasfasern, kein offenmaschiges Gewebe"

DE16906/11-17019909190

Ware aus Glasfasern, sog. nicht gewebtes Glasfasergewebe, Abbildung siehe Anlage, - weißes, gitterartiges Flächenerzeugnis, - Gelege aus textilen Glasfilamenten, - mit klarsichtigem Kunststoff (PVC lt. Antragsangaben) getränkt, - zur Verwendung als Verstärkung in Zementplatten. "Ware aus einem Gelege aus textilen Glasfasern, keine Ware der Unterposition 7019 9091 10 0"

DE17425/11-17019909190

Ware aus Glasfasern, sog. Geogitter aus Glasfasern, Art.-Nr. FAG-BO-SP 501, Abbildung siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus (lt. dem Ergebnis der Untersuchung meiner wissenschaftlichen Abteilung): - - Nähgewirke (Kettenwirk-Technik) aus dicken Garnen (sog. Steh- und Schuss- fäden) aus textilen Glasfasern (charakterbestimmend nach dem Umfang) und einem maschenbildenden Garn aus synthetischen Filamenten (Chemiefasern) aus Polyester, - - - mit Bitumen getränkt (lt. Datenblatt), - - - kein offenmaschiges Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und Zellbreite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, - - einem einseitig aufkaschierten Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (lt. Datenblatt: Polypropylen), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleiht das Nähgewirke der zusammen- gesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter, - lt. Datenblatt als Meterware auf Rollen (100 m) von Breiten zwischen 0,95 und 2,95 m, - zur Verwendung als Asphaltarmierungsgitter (lt. Datenblatt). "Zusammengesetzte Ware bestehend aus einer Glasware aus textilen Glasfasern (Nähgewirke, charakterbestimmend) und einem Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern"

DE17432/11-17019909190

Ware aus Glasfasern, sog. Geogitter aus Glasfasern, Art.-Nr. FAG-BO-SP 1001, Abbildung siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus (lt. dem Ergebnis der Untersuchung meiner wissenschaftlichen Abteilung): - - Nähgewirke (Kettenwirk-Technik) aus dicken Garnen (sog. Steh- und Schuss- fäden) aus textilen Glasfasern (charakterbestimmend nach dem Umfang) und einem maschenbildenden Garn aus synthetischen Filamenten (Chemiefasern) aus Polyester, - - - mit Bitumen getränkt (lt. Datenblatt), - - - kein offenmaschiges Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und Zellbreite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, - - einem einseitig aufkaschierten Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (lt. Datenblatt: Polypropylen), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleiht das Nähgewirke der zusamm- engesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter, - lt. Datenblatt als Meterware auf Rollen (100 m) von Breiten zwischen 0,95 und 2,95 m, - zur Verwendung als Asphaltarmierungsgitter (lt. Datenblatt). "Zusammengesetzte Ware bestehend aus einer Glasware aus textilen Glasfasern (Nähgewirke, charakterbestimmend) und einem Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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