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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEM/7020/09-18481807390

Druckluftbetätigtes Absperrventil (sog. Angle-In-Line-Valve) - aus einem Edelstahl-Ventilkörper mit Faltenbalg und Ventilteller (Schließelement) aus Edelstahl, Dichtsystem, pneumatischem Betätigungselement sowie 3/4"-Angle-In-Line- Anschlussöffnungen mit Montageflansch für Gas-Einlass und -Auslass, - zur Durchflussregulierung von Prozessgasen zwischen einer Pumpe sowie einer Prozess- kammer durch Öffnen und dichtes Schließen der Rohrleitungen, - zum Einsatz in Vakuumanlagen, wie z. B. Beschichtungsanlagen, Prozessanlagen für die Photovoltaik oder die Halbleiterindustrie. "Armatur für Rohr- und Schlauchleitungen, aus Stahl, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge - druckluftbetätigtes Absperrventil"

DEF/7020/07-16404199000

Freizeitschuhe, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit einem Schnürsenkelverschluss ausgestattet, - nach der Gesamtkonzeption (u.a. modischer Spinnstoffzuschnitt) nicht für Sportzwecke

DEM/7020/07-121069098

Pulver mit Glucosamin, Chondroitin und Vitamin C Weiße Kunststoffdose mit Schnappdeckel. Inhalt: Gelbes, vereinzelt mit orangefarbenen Partikeln durchsetztes, feines Pulver. Das Etikett enthält Angaben über Hersteller, Produktbezeichnung, Inhalt (270 g), Zusammensetzung (s. Feld 8), Anwendungsgebiet (Nahrungsergänzungsmittel) und Verzehrsempfehlung (1 x täglich ca. 3 g in 200 ml Wasser oder Kaltgetränke einrühren). Saccharose (HPLC): nicht nachweisbar Glucose (HPLC): 68,3 GHT Fructose (HPLC): nicht nachweisbar Milchfett: laut Angaben nicht enthalten. Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mehr als 5 GHT Glucose enthaltend.

DEBTI14989/26-17020001090

Ware aus Glas zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer einseitig geschlossenen, zylinderartigen, klarsichtigen Röhre, - - laut Antrag aus Quarzglas mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT, - - mit einem Durchmesser von ca. 4 cm, - laut Antrag am offenen Ende mit einem Lichtschutzring aus Acrylonitrile Styrene Acrylate   (thermoplastischer Kunststoff) und einer Befestigungsvorrichtung in Form einer Hülse aus   Polycarbonat (thermoplastischer Kunststoff), - dient der Aufnahme und dem Schutz einer UV-C-Lampe in einem Aquariumaußenfilter   der Position 8421, - das Glas bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf   die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil eines Apparats zum Filtrieren oder Reinigen   von Wasser, da Glaswaren zu technischen Zwecken durch Anmerkung 1 c) zu Kapitel 84   vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte,   aus geschmolzenem Siliciumdioxid, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und   7020 0010 20 genannte"

DEBTI15073/26-17020001090

Ware aus Glas zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer einseitig geschlossenen, zylinderartigen, klarsichtigen Röhre, - - laut Antrag aus Quarzglas mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT, - - mit einem Durchmesser von ca. 4,9 cm und einer Länge von ca. 19 cm, - laut Antrag am offenen Ende mit einem Lichtschutzring aus Acrylonitrile Styrene Acrylate   (thermoplastischer Kunststoff) und einer Befestigungsvorrichtung in Form einer Hülse aus   Polycarbonat (thermoplastischer Kunststoff), - dient der Aufnahme und dem Schutz einer UV-C-Lampe in einem Aquariumaußenfilter   der Position 8421, - das Glas bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf   die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil eines Apparats zum Filtrieren oder Reinigen   von Wasser, da Glaswaren zu technischen Zwecken durch Anmerkung 1 c) zu Kapitel 84   vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte,   aus geschmolzenem Siliciumdioxid, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und   7020 0010 20 genannte"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI