Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "7020001090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

702000109080andere6%
DEBTI14989/26-17020001090

Ware aus Glas zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer einseitig geschlossenen, zylinderartigen, klarsichtigen Röhre, - - laut Antrag aus Quarzglas mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT, - - mit einem Durchmesser von ca. 4 cm, - laut Antrag am offenen Ende mit einem Lichtschutzring aus Acrylonitrile Styrene Acrylate   (thermoplastischer Kunststoff) und einer Befestigungsvorrichtung in Form einer Hülse aus   Polycarbonat (thermoplastischer Kunststoff), - dient der Aufnahme und dem Schutz einer UV-C-Lampe in einem Aquariumaußenfilter   der Position 8421, - das Glas bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf   die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil eines Apparats zum Filtrieren oder Reinigen   von Wasser, da Glaswaren zu technischen Zwecken durch Anmerkung 1 c) zu Kapitel 84   vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte,   aus geschmolzenem Siliciumdioxid, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und   7020 0010 20 genannte"

DEBTI15073/26-17020001090

Ware aus Glas zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer einseitig geschlossenen, zylinderartigen, klarsichtigen Röhre, - - laut Antrag aus Quarzglas mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT, - - mit einem Durchmesser von ca. 4,9 cm und einer Länge von ca. 19 cm, - laut Antrag am offenen Ende mit einem Lichtschutzring aus Acrylonitrile Styrene Acrylate   (thermoplastischer Kunststoff) und einer Befestigungsvorrichtung in Form einer Hülse aus   Polycarbonat (thermoplastischer Kunststoff), - dient der Aufnahme und dem Schutz einer UV-C-Lampe in einem Aquariumaußenfilter   der Position 8421, - das Glas bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf   die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil eines Apparats zum Filtrieren oder Reinigen   von Wasser, da Glaswaren zu technischen Zwecken durch Anmerkung 1 c) zu Kapitel 84   vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte,   aus geschmolzenem Siliciumdioxid, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und   7020 0010 20 genannte"

DEBTI14978/26-17020001090

Ware aus Glas zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, - in Form einer einseitig geschlossenen, zylinderartigen, klarsichtigen Röhre, - - laut Antrag aus Quarzglas mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT, - - mit einem Durchmesser von ca. 4 cm, - laut Antrag am offenen Ende mit einem Lichtschutzring aus Acrylonitrile Styrene Acrylate   (thermoplastischer Kunststoff) und einer Befestigungsvorrichtung in Form einer Hülse aus   Polycarbonat (thermoplastischer Kunststoff), - mit einer Gesamtlänge von ca. 19,5 cm,  - dient der Aufnahme und dem Schutz einer UV-C-Lampe in einem Aquariumaußenfilter   der Position 8421, - das Glas bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf   die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil eines Apparats zum Filtrieren oder Reinigen   von Wasser, da Glaswaren zu technischen Zwecken durch Anmerkung 1 c) zu Kapitel 84   vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte,   aus geschmolzenem Siliciumdioxid, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und   7020 0010 20 genannte"

DEBTI33306/25-17020001090

Ware aus Glas, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer Scheibe mit kreisförmiger Aussparung, - aus geschmolzenem Quarz (sog. Quarzglas), - mit einem Außendurchmesser von ca. 707 mm, - mittige Aussparung mit einem Durchmesser von ca. 281 mm, - zur Verwendung in Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von Halbleitermaterialien, - dient im Reaktorraum als Schutz für die Induktivheizspule vor korrosiven Gasen, - keine Einreihung in die Unterposition (KN) 7020 0005, da sich die Ware weder als Rohr   (reactor tube) noch als Halterung (holder) darstellt,  - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren aus Glas zu technischen Zwecken aus   dem Kapitel 84 ausgewiesen werden. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte,  aus geschmolzenem Quarz, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und 7020 0010 20  genannte"

DEBTI33058/25-17020001090

Ware aus Glas, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - L-förmiges Erzeugnis mit stutzenartigem Fortsatz an der Unterseite, - aus geschmolzenem Quarz (sog. Quarzglas), - zur Verwendung in Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von Halbleitermaterialien, - dient im Reaktorraum als Abstandshalter zum Reaktordeckel, - keine Einreihung in die Unterposition (KN) 7020 0005, da sich die Ware weder als Rohr   (reactor tube) noch als Halterung (holder) darstellt,  - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren aus Glas zu technischen Zwecken aus   dem Kapitel 84 ausgewiesen werden. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte,  aus geschmolzenem Quarz, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und 7020 0010 20  genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI