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Ware aus Leder, andere als in den Positionen 4201 bis 4203 genannt, siehe Foto, - in Form von Streifen, die an einer Seite spitz zulaufen, - mit einer Länge von 10 cm, einer Breite von 2 cm und einer Dicke von 0,1 cm, - die Schauseite ist mit einer spiegelartig glänzenden Schicht (lt. Antrag Polyurethan) ausgerüstet (zugerichtet), - zum Aufnähen als zierender Besatz von Bekleidung bestimmt, - kein Bekleidungszubehör der Pos. 4203.
Gehäuseteil - aus einem spezifisch geformten Gehäuseunterteil aus Kunststoff mit Aussparungen (Abmessungen: ca. 46 x 20 x 10 mm), Abbildung s. Anlage, - erkennbar ausschließlich als Gehäuseunterteil eines FM-RDS/TMC-Empfängers der Position 8527 bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8527 bestimmt, nicht von der in den Unterpositionen 8529 1011 bis 8529 9065 erfassten Art - Gehäuseunterteil für FM-RDS/TMC-Empfänger"
Bei dem sog. „Achat-Windlicht“ handelt sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung bestehend aus - einer Scheibe aus Achat (Länge max. ca. 75 mm, Breite max. ca. 55 mm und Stärke ca. 5 mm) mit rauen Kanten und einer polierten Oberfläche, deren natürliche Maserung optisch an eine Kerzenflamme erinnert, - ein Wachs-Teelicht (Durchmesser ca. 39 mm) und einem - Holzsockel aus Gummibaum (Länge ca. 90 mm, Breite ca. 60 mm und Höhe ca. 20 mm) mit einer Einlassung für die Achatscheibe und einer kreisrunden Ausnehmung für ein Teelicht. Die Verpackung erfolgt in einem bedruckten, nach oben offenen Pappkarton mit einer transparenten Kunststoff-Schiebehülle. Zur Präsentation wird die Achatscheibe vertikal in den Sockel gestellt, wobei das brennende Teelicht die Scheibe von vorne beleuchtet, um die natürliche Struktur und Farbe des Steins hervorzuheben. - Angaben laut Antragstellerin – Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „andere (als in den Unterpositionen 7103 1000 bis 7103 9100 erfasste) Edel- und Schmucksteine, bearbeitet, weder aufgereiht noch montiert oder gefasst“ zur Unterposition 7103 9900 der Kombinierten Nomenklatur.
Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um in Scheiben gesägte Schmucksteine (Achat) mit rauen Kanten und polierten Oberflächen. Die Scheiben wurden augenscheinlich eingefärbt und sind einzeln in klarsichtige Kunststoffbeutel verpackt. Insgesamt sechs Stück sind einzeln in Polybeuteln verpackt und zusammen mit farbigen Scheiben, dreidimensionalen Flüssigkeitsformen, Schmucksteinnachbildungen aus Acryl, Acrylperlen sowie Insektenbilddrucken (DEBTI-44575/25-1 bis DEBTI-44575/25-5) in einem Pappkarton aufgemacht. Gemäß den Angaben der Antragstellerin sind die Formen für die Nutzung auf einem Lichttisch (nicht Teil der vZTA) bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere als in den Unterpositionen 7103 1000 bis 7103 9100 erfasste Edel- und Schmucksteine, bearbeitet, weder aufgereiht noch montiert oder gefasst" im Sinne des TARIC-Codes 7103 9900 00.
"Edel-und Schmucksteine" - Set aus drei natürlichen, mineralischen Steinen (Amethyst, Bergkristall, Rosenquarz) - unregelmäßig geformt, geschliffen und poliert (sog. Trommelschliff) - Abmessungen etwa 2,5 - 3 x 1,5 - 2 x 1,5 cm - zusammen mit einem Magneten in einem Stahlkiesel (nicht Gegenstand dieser vZTA) in einem Spinnstoffsäckchen mit Zugkordel und Holzperlen daran und für sich in Polybeuteln verpackt Abbildung siehe Anlage. - zum optischen Aufwerten von z. B. Trinkwasser in einer Glaskaraffe gedacht (sowie zum Magnetisieren des Wassers) (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "Edelsteine und Schmucksteine (keine Diamanten), bearbeitet, nicht aufgereiht, montiert oder gefasst, andere als in den TARIC-Codes 7103 1000 00 und 7103 9100 00 genannte" zum TARIC-Code 7103 9900 00.