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Kleidung aus Pelzfellen, sog. Damenjacke aus Wolle und Kaninchenfell, - an Vorder- und Rückseite überwiegend aus Pelzfellen sowie mit einem Pelzfellkragen, -- mit dem Haarkleid zugerichtetes Fell von Kaninchen (laut Antragsangaben), -- aufgrund des Umfangs des Pelzfells liegt kein einfacher Besatz vor, - an Vorder- und Rückseite mit jeweils zwei eingesetzten, ca. 6 cm breiten Streifen aus Gestricken aus Spinnstoffen, - gefüttert; mit langen Ärmeln aus Gestricken aus Spinnstoffen, - vorne mit einer durchgehenden Öffnung mit Hakenverschluss, - auf der Vorderseite mit zwei aufgesetzten Taschen aus Spinnstoffgestricken.
Freizeitschuhe (Pumps), siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - ohne Verschluss, - im Vorderbereich mit einer Zierschnalle ausgestattet, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von mehr als 3 cm.
Elektronisches Klangbearbeitungsgerät - aus einem Equalizer mit zweimal 15 Frequenzbändern für den 2-Kanalbetrieb in einem Gehäuse (Abmessungen: 483 x 88 x 200 mm) mit Bedienelementen, LEDs und Anschlussvorrichtungen, - zum Entzerren und Linearisieren des Frequenzgangs von Audiosignalen. "Elektrisches Gerät mir eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Klangbearbeitungsgerät"
Lotring/-formteile aus Silberlegierung Bei der Ware handelt es sich um flache Ringe aus einer Silber-Kupfer-Legierung in verschiedenen Geometrien und Größen (u.a. Innendurchmesser 2,36 mm; Außendurchmesser 3,87 mm; Dicke 0,15 mm). Die Ware wird im Elektronikbereich im Weichlotprozess verwendet. Die Ware wird als Halbzeug aus Silber in die Codenummer 7106 9200 00 0 des Zolltarifs eingereiht.
Feinsilber als Halbzeug Bei den Waren handelt es sich um Bleche und Bänder aus Feinsilber mit einer Reinheit von 99,99 % in Form von Platten, Coils oder Stäben. Die Waren wurden Walzen von Stranggussplatten oder -coils aus Feinsilber hergestellt. Die Waren sind als Silber als Halbzeug in die Unterposition 7106 9200 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.