0 Ergebnisse für "7108"
Trainingsschuhe, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Stücke aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet, - nach Spezialtechniken hergestellt, mit einem cif-Preis je Paar von (lt. Antrag) mehr als 7,50 Euro, mit mehrlagiger, stoßdämpfende Eigenschaften aufweisender Sohle aus synthetischen Stoffen.
Elektronisches Klangbearbeitungsgerät - aus einem Noise Controller mit Limiter, in einem Gehäuse (Abmessungen: 483 x 44 x 200 mm) mit Bedienelementen, LEDs und Anschlussvorrichtungen, kabelverbunden mit einem Noise Detector zum Anschluss eines Messmikrofons, - zum Vergrößern des Abstands zwischen gewolltem Nutz- und ungewolltem Störsignal, für den Einsatz in Tonverstärkeranlagen. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Klangbearbeitungsgerät in funktioneller Einheit mit Noise Detector"
Es handelt sich um ein Halbzeug aus Gold in Form von sieben miteinander verdrehten Einzeldrähten. Das goldfarbene Kabel (Dicke: 0,29 mm) ist nicht überzogen. Die Gestellung erfolgt in verschiedenen Längen auf einer Spule. Lt. Antragsteller wird das Kabel nach Weiterverarbeitung in ein Hörimplantat verbaut. (Abbildung siehe Anlage)
Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um ein Halbzeug in Form eines massiven Golddrahtes. Der goldfarbene Draht (Dicke: 0,03 mm) ist nicht überzogen. Die Gestellung erfolgt in verschiedenen Längen auf einer Spule. Lt. Antragsteller wird der Draht für die Hörimplantatfertigung verwendet. (Abbildung siehe Anlage) (Alle Angaben lt. Antragsteller)
Sogenannte "Formteile" aus einer Goldlegierung: Bei der Ware handelt es sich um flache Formteile aus einer Gold-Zinn-Legierung (79 % Gold, 21 % Zinn) in verschiedenen Größen und Formen. Die Ware wird im Elektronikbereich im Lotprozess verwendet. - Antragstellerangaben - Derartige Erzeugnisse sind als "anderes Halbzeug aus Gold (anderes als in Unterposition 7108 11 bis Codenummer 7308 1380 001 genanntes)" in die Codenummer 7108 1380 009 des Zolltarifs einzureihen.