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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI10532/22-171081200

Granalien aus Gold Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Granalien aus Feingold. Die Ware wurde in einem Scheideprozess aus Barren einer Edelmetalllegierung gewonnen und zu Granalien gegossen. Es handelt sich aufgrund der Größe der Granalien nicht um ein Pulver. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Gold in Rohform in die Unterposition 7108 1200 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

DEBTI33544/21-17108120000

Goldbarren: Bei der Ware handelt es sich um sogenannte Rohgoldbarren mit Gewichten zwischen einem und zwanzig Kilogramm und Goldgehalten zwischen 90 und 96 % (900/1000 bis 960/1000). Es handelt sich um durch Gießen hergestellte, massive, quaderförmige Erzeugnisse (sog. Barren), auch mit abgerundeten Ecken und Kanten, aus Gold. Die Waren sind zu einer weiteren Aufbereitung in einer Schneideanstalt bestimmt. - Antragstellerangaben - Die Waren sind aufgrund ihrer Beschaffenheit als "Gold, in Rohform (gegossene Barren), zu nicht monetären Zwecken" (andere als in Codenummer 7108 1200 00 1 genannte) in Codenummer 7108 1200 009 einzureihen.

DEBTI50665/19-17108120000

Rohgold Bei der Ware handelt es sich um Stücke aus Rohgold mit einem Goldgehalt von 80 - 90 GHT. Der Gehalt an Platinmetallen beträgt weniger als 2 GHT. Die Ware ist in grobe Barren mit unterschiedlichem Gewicht gegossen. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform, zu nicht monetären Zwecken, in Rohform, andere in die Codenummer 7108 1200 00 9 des Zolltarifs eingereiht.

DEBTI31015/19-171081200

Goldnuggets Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um sogenannte Goldnuggets. Die Nuggets werden nach den Angaben selbst gefunden oder gekauft. Der Reinheitsgehalt des Goldanteils wird mit durchschnittlich 97-98 % angegeben. Die Ware ist danach aufgrund ihrer Beschaffenheit als anderes Gold in Rohform in die Unterposition 7108 1200 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI15097/19-17108120000

Goldbarren Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um durch Gießen und Prägen hergestellte, massive, quaderförmige Erzeugnisse (sog. Barren) mit abgerundeten Ecken und Kanten aus Feingold (999,9/1000) mit einem handelsüblichen Gewicht von 100 g, 250 g, 500 g bzw. 1000 g. Auf der Oberseite der Barren sind das Material, das Gewicht, die Feinheit, die Seriennummer und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen versehen sein. Die Waren befinden sich in einer Blisterverpackung. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als "Gold, in Rohform (gegossene Barren), zu nicht monetären Zwecken" in den TARIC-Code 7108 1200 00 einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI