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1 Ergebnisse für "7108120000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

710812000080in Rohform6%
DEBTI33544/21-17108120000

Goldbarren: Bei der Ware handelt es sich um sogenannte Rohgoldbarren mit Gewichten zwischen einem und zwanzig Kilogramm und Goldgehalten zwischen 90 und 96 % (900/1000 bis 960/1000). Es handelt sich um durch Gießen hergestellte, massive, quaderförmige Erzeugnisse (sog. Barren), auch mit abgerundeten Ecken und Kanten, aus Gold. Die Waren sind zu einer weiteren Aufbereitung in einer Schneideanstalt bestimmt. - Antragstellerangaben - Die Waren sind aufgrund ihrer Beschaffenheit als "Gold, in Rohform (gegossene Barren), zu nicht monetären Zwecken" (andere als in Codenummer 7108 1200 00 1 genannte) in Codenummer 7108 1200 009 einzureihen.

DEBTI50665/19-17108120000

Rohgold Bei der Ware handelt es sich um Stücke aus Rohgold mit einem Goldgehalt von 80 - 90 GHT. Der Gehalt an Platinmetallen beträgt weniger als 2 GHT. Die Ware ist in grobe Barren mit unterschiedlichem Gewicht gegossen. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform, zu nicht monetären Zwecken, in Rohform, andere in die Codenummer 7108 1200 00 9 des Zolltarifs eingereiht.

DEBTI15097/19-17108120000

Goldbarren Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um durch Gießen und Prägen hergestellte, massive, quaderförmige Erzeugnisse (sog. Barren) mit abgerundeten Ecken und Kanten aus Feingold (999,9/1000) mit einem handelsüblichen Gewicht von 100 g, 250 g, 500 g bzw. 1000 g. Auf der Oberseite der Barren sind das Material, das Gewicht, die Feinheit, die Seriennummer und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen versehen sein. Die Waren befinden sich in einer Blisterverpackung. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als "Gold, in Rohform (gegossene Barren), zu nicht monetären Zwecken" in den TARIC-Code 7108 1200 00 einzureihen.

DE15229/17-17108120000

Es handelt sich um im Wesentlichen durch Gießen und Prägen hergestellte, massive, in etwa quaderförmige Erzeugnisse (sog. Barren) mit abgerundeten Ecken und Kanten aus Feingold (999,9/1000) mit einem handelsüblichen Gewicht von 100 g, 250 g, 500 g bzw. 1000 g. Auf der Oberseite der Barren sind das Material, das Gewicht, die Feinheit, die Seriennummer und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen versehen sein. Die Waren befinden sich in einer Blisterverpackung. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Unterposition (KN) 7108 1380 kommt nicht in Betracht, da die gegossenen Goldbarren zolltarifrechtlich kein Halbzeug sind, sondern sich als Rohform darstellen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gold, in Rohform (gegossene Barren), zu nicht monetären Zwecken" zum TARIC-Code 7108 1200 00.

DE10009/14-17108120000

Es handelt sich um im Wesentlichen durch Gießen und Prägen hergestellte, massive, in etwa quaderförmige Erzeugnisse (sog. Barren) mit abgerundeten Ecken und Kanten aus Feingold (999/1000 bzw. 999,9/1000) mit verschiedenen handelsüblichen Gewichten. Auf der Oberseite der Barren sind das Gewicht, die Feinheit und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen und einer Seriennummer versehen sein. Die Waren befinden sich in einer Blisterpackung. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gold, in Rohform, zu nicht monetären Zwecken, gegossene Goldbarren bestehend aus Feingold von mindestens 995 o/oo in firmenspezifisch typisierter eckiger Form mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehaltes und des Gewichts, auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold" zur Codenummer 7108 1200 00 1 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI