0 Ergebnisse für "71081310"
Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um ein Halbzeug in Form eines massiven Golddrahtes. Der goldfarbene Draht (Dicke: 0,03 mm) ist nicht überzogen. Die Gestellung erfolgt in verschiedenen Längen auf einer Spule. Lt. Antragsteller wird der Draht für die Hörimplantatfertigung verwendet. (Abbildung siehe Anlage) (Alle Angaben lt. Antragsteller)
Lotring aus goldhaltigem Lotdraht Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um einen Draht aus einer Goldlegierung (Au65Cu35). Der Draht ist zu einem Ring gebogen. Die Enden berühren sich nicht. Der Draht hat einen Durchmesser von 0,508 mm (0,02"). Der Innendurchmesser des Rings hat einen Durchmesser von 9,13 mm (23/64"). Die Ware wird als Lotring verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Gold, als Halbzeug, Drähte, in die Unterposition 7108 1310 der Kombinierten Nomenklatur eingreiht.
Gold-Plättchen Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um durch Gießen, Walzen, Ausstanzen und Prägen hergestellte, massive Flacherzeugnisse (Plättchen) mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm. Die Plättchen weisen einen rechteckigem Querschnitt mit abgerundeten Ecken und Kanten auf und bestehen aus Feingold (999,9/1000) mit einem handelsüblichen Gewicht von 5 g, 10 g, 20 g, 1 oz, 50 g bzw. 100 g. Auf der Oberseite der Plättchen sind das Material, das Gewicht, die Feinheit, die Seriennummer und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen versehen sein. Die Waren befinden sich in einer Blisterpackung. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als "als Halbzeug (Bleche), aus Gold, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm" in den TARIC-Code 7108 1310 00 einzureihen.
Es handelt sich um im Wesentlichen durch Gießen, Walzen, Ausstanzen und Prägen hergestellte, massive Flacherzeugnisse (Plättchen) mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm und mit rechteckigem Querschnitt mit abgerundeten Ecken und Kanten aus Feingold (999,9/1000) mit einem handelsüblichen Gewicht von 5 g, 10 g, 20 g, 1 oz, 50 g bzw. 100 g. Auf der Oberseite der Plättchen sind das Material, das Gewicht, die Feinheit, die Seriennummer und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen versehen sein. Die Waren befinden sich in einer Blisterpackung. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Unterposition (KN) 7108 1380 kommt nicht in Betracht, da die Goldplättchen zolltarifrechtlich als Bleche mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm bereits von der Unterposition (KN) 7108 1310 erfasst sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gold, als Halbzeug (Bleche), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm" zum TARIC-Code 7108 1310 00.
Es handelt sich um im Wesentlichen durch Gießen, Walzen, Ausstanzen und Prägen hergestellte, massive Flacherzeugnisse (Plättchen) mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm und mit rechteckigem Querschnitt mit abgerundeten Ecken und Kanten aus Feingold (999,9/1000) mit einem handelsüblichen Gewicht von 5 g, 10 g, 20 g, 1 oz, 50 g bzw. 100 g. Auf der Oberseite der Plättchen sind das Material, das Gewicht, die Feinheit, die Seriennummer und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen versehen sein. Die Waren befinden sich in einer Blisterpackung. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Unterposition (KN) 7108 1380 kommt nicht in Betracht, da die Goldplättchen zolltarifrechtlich als Bleche mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm bereits von der Unterposition (KN) 7108 1310 erfasst sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gold, als Halbzeug (Bleche), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm" zum TARIC-Code 7108 1310 00.