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1 Ergebnisse für "7108131000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

710813100080Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15|mm6%
ATBTI2025000784-DEC7108131000

Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um ein Halbzeug in Form eines massiven Golddrahtes. Der goldfarbene Draht (Dicke: 0,03 mm) ist nicht überzogen. Die Gestellung erfolgt in verschiedenen Längen auf einer Spule. Lt. Antragsteller wird der Draht für die Hörimplantatfertigung verwendet. (Abbildung siehe Anlage) (Alle Angaben lt. Antragsteller)

DEBTI15094/19-17108131000

Gold-Plättchen Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um durch Gießen, Walzen, Ausstanzen und Prägen hergestellte, massive Flacherzeugnisse (Plättchen) mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm. Die Plättchen weisen einen rechteckigem Querschnitt mit abgerundeten Ecken und Kanten auf und bestehen aus Feingold (999,9/1000) mit einem handelsüblichen Gewicht von 5 g, 10 g, 20 g, 1 oz, 50 g bzw. 100 g. Auf der Oberseite der Plättchen sind das Material, das Gewicht, die Feinheit, die Seriennummer und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen versehen sein. Die Waren befinden sich in einer Blisterpackung. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als "als Halbzeug (Bleche), aus Gold, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm" in den TARIC-Code 7108 1310 00 einzureihen.

DE22177/17-17108131000

Es handelt sich um im Wesentlichen durch Gießen, Walzen, Ausstanzen und Prägen hergestellte, massive Flacherzeugnisse (Plättchen) mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm und mit rechteckigem Querschnitt mit abgerundeten Ecken und Kanten aus Feingold (999,9/1000) mit einem handelsüblichen Gewicht von 5 g, 10 g, 20 g, 1 oz, 50 g bzw. 100 g. Auf der Oberseite der Plättchen sind das Material, das Gewicht, die Feinheit, die Seriennummer und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen versehen sein. Die Waren befinden sich in einer Blisterpackung. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Unterposition (KN) 7108 1380 kommt nicht in Betracht, da die Goldplättchen zolltarifrechtlich als Bleche mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm bereits von der Unterposition (KN) 7108 1310 erfasst sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gold, als Halbzeug (Bleche), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm" zum TARIC-Code 7108 1310 00.

DE18098/17-17108131000

Es handelt sich um im Wesentlichen durch Gießen, Walzen, Ausstanzen und Prägen hergestellte, massive Flacherzeugnisse (Plättchen) mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm und mit rechteckigem Querschnitt mit abgerundeten Ecken und Kanten aus Feingold (999,9/1000) mit einem handelsüblichen Gewicht von 5 g, 10 g, 20 g, 1 oz, 50 g bzw. 100 g. Auf der Oberseite der Plättchen sind das Material, das Gewicht, die Feinheit, die Seriennummer und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen versehen sein. Die Waren befinden sich in einer Blisterpackung. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Unterposition (KN) 7108 1380 kommt nicht in Betracht, da die Goldplättchen zolltarifrechtlich als Bleche mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm bereits von der Unterposition (KN) 7108 1310 erfasst sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gold, als Halbzeug (Bleche), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm" zum TARIC-Code 7108 1310 00.

DE18367/16-17108131000

Stab aus einer Goldlegierung Bei der Ware handelt es sich um ein ca. 15 mm langes, zylindrisches Erzeugnis (Stange, Stab) mit einem Durchmesser von 1,5 mm aus einer Goldlegierung mit einem Goldgehalt von 71 %. Weitere spezifische Bearbeitungsmerkmale sind nicht vorhanden. Das Erzeugnis wird als Achse für ein Schwenkriegelblatt zur Sicherung von herausnehmbarem Zahnersatz verwendet. Auf Grund der unspezifischen Form ist eine Erkennbarkeit einer Ware der Position 9021 gemäß Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 nicht gegeben. Die Ware ist als Gold als Halbzeug, hier in Form eines Stabes, in die Codenummer 7108 1310 00 9 des Zolltarifs einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI