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2 Ergebnisse für "7110110000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

711011000010Platin6%
711011000080in Rohform oder als Pulver6%
DE276/17-17110110000

Platinpulver Bei der Ware handelt es sich um ein feines Pulver, das aus Platin und Kohlenstoffschwarz (Ruß) als Trägermaterial besteht. Der Anteil an Platin beträgt 46-50%, der Anteil an Ruß 50-54%. Das Katalysatorpulver wird zum Beschichten von Polymerelektrolytmembranen-Brennstoffzellen verwendet. Platin bestimmt den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Die Ware ist als "Platin als Pulver" in den TARIC-Code 7110 1100 00 einzureihen.

DE10012/14-17110110000

Es handelt sich um im Wesentlichen durch Gießen und Prägen gefertigte, massive, in etwa quaderförmige Erzeugnisse (sog. Barren) mit abgerundeten Kanten und Ecken aus Platin (999,5/1000) mit verschiedenen handelsüblichen Gewichten. Auf der Oberseite sind das jeweilige Gewicht, die Feinheit und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildhaften Darstellungen und einer Seriennummer versehen sein. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Platin in Rohform" zur Codenummer 7110 1100 00 0 des Zolltarifs.

DE16442/12-17110110000

Platinpulver Bei der Ware handelt es sich um ein feines Pulver mit einer Korngröße von wenigen µm. Nach den Angaben besteht es gewichtsmäßig überwiegend aus Platin. Es handelt sich um Platin als Pulver der KN-Unterposition 7110 1100.

DEBTI13056/25-17114110000

Sogenannter Bayern-Thaler: Es handelt sich um die Nachprägung einer historischen Münze aus 999 Feinsilber, die noch nicht in die Liste der (historischen) Münzen aufgenommen wurde. Motivseite: Schloss Neuschwanstein  Bildseite: großes Bayerisches Staatswappen Weitere Eigenschaften: aus Silber, Feinheit 999/1000 Gewicht 1 Unze Durchmesser 37 mm geriffelt Spiegelglanz Jahr 2025 kein gesetzliches Zahlungsmittel, kein Nennwert Abbildung siehe Anlage  Das Erzeugnis ist und war in der abgebildeten Form kein gesetzliches Zahlungsmittel, somit nicht Position 7118 . Bei dem Erzeugnis handelt es sich nicht um Silber in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver der Position 7106, sondern um ein Fertigerzeugnis, an dem keinerlei weitere Be- oder Verarbeitungsschritte mehr vorgenommen werden, sondern welches als sogenannte "Münze zu Sammlerzwecken" vertrieben wird. Das Erzeugnis entspricht nicht den Kriterien für Sammlungsstücke des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Oktober 1985 - RS 200/84 (somit nicht Ware der Position 9705). Es ist daher als "Silberschmiedeware aus dem Edelmetall Silber" dem TARIC-Code 7114 1100 00 zuzuweisen.

DEBTI47872/24-17114110000

Es handelt sich um kreisrunde Erzeugnisse aus Silber (Feinsilber, 999,9/1000) mit einem Durchmesser von etwa 65 mm und einer Höhe von etwa 4 mm, die beidseitig mit einer Prägung versehen sind. Eine Seite ist mit einem eingeprägten Logo in der Mitte und einem Schrifzug am Rand versehen. Die andere Seite weist ebenfalls ein Logo in der Mitte und ein Schriftzug am Rand auf. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Silberschmiedewaren aus Edelmetallen (Silber)" zur Codenummer 7114 1100 00 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI