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"Winkelschlaufe"; es handelt sich um Stahldrahtkabel mit unterschiedlichen Querschnittsabmessungen (etwa 10, 12 bzw. 14 mm), bestehend aus mehreren, durch Zusammendrehen von zahlreichen Einzeldrähten hergestellten Litzen, die einseitig durch eine sog. Quetschhülse aus Stahl zu einer im rechten Winkel nach oben gebogenen Schlaufe (Höhe etwa 18 bzw. 23 cm) geformt sind. Die offenen Enden der Erzeugnisse weisen eine Spreizung von etwa 30 cm auf. An der Schlaufe ist jeweils ein sog. Tragkraftschild aus Kunststoff mit Produktinformationen befestigt. Die Erzeugnisse dienen dem Transport von Betonfertigteilen. Gesamtlänge der Erzeugnisse: etwa 35 bzw. 38 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahl" zur Codenummer 7326 9098 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).
Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Decke und einem nichtelektrischen Beleuchtungskörper, sog. Geschenkset, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - keine Warenzusammenstellung, da nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt, somit getrennte Einreihung, - Decke: -- aus 2,5 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Geweben aus lt. Antrag 100 % Wolle, -- rechteckig, in den Abmessungen 187 cm x 132 cm; an den Ecken abgerundet, -- an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert), -- ohne elektrische Heizvorrichtung, -- nicht handgearbeitet, -- kennzeichnet sich nach Material, Ausstattung und Abmessung als Decke der Position 6301, somit keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304.
Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Decke und einem nichtelektrischen Beleuchtungskörper, sog. Geschenkset, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - keine Warenzusammenstellung, da nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt, somit getrennte Einreihung, - nichtelektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, sog. Birkenholzteelicht: -- aus einem zylinderförmigen, ca. 9 cm hohen "Holzstamm" mit Birkenholzrinde, mit einem Durchmesser von ca. 8,5 cm bis 9 cm, -- oben mit einer runden Aussparung, in die ein rundes Glas eingelassen ist, das als passgenaue Halterung für ein handelsübliches Teelicht geeignet ist (Innendurchmesser am Boden: ca. 4 cm), -- nicht handgearbeitet.
Tonmisch- und -effektgerät - aus mit Equalizer und weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltungen in einem Gehäuse (Abmessungen: 411 x 354 x 72 mm) mit Anzeige- und Bedienelementen sowie verschiedenen Ein- und Ausgangsanschlüssen, - zum Mischen und Bearbeiten von Audiosignalen. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Tonmisch- und -effektgerät"
Es handelt sich um sog. Sputtertargets in Form von runden Scheiben (Durchmesser: 164,0 mm; Dicke: etwa 7,0 mm), bestehend aus einer Trägerplatte aus unedlem Metall (Kupfer-Chrom-Legierung) und einer durch Löten aufgebrachten Schicht aus einer Edelmetalllegierung (Platin-Mangan-Legierung mit einem Platingehalt von etwa 43,5 GHT). Die Erzeugnisse werden bei der Halbleiterherstellung verwendet. -Antragstellerangaben- Eine Einreihung in die Position 7419 kommt nicht in Betracht, da Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen als Waren des Kapitels 71 vom Abschnitt XV ausgenommen sind, Anm. 1 e) ABS XV. Derartige Erzeugnisse gehören als "Platinplattierung auf unedlen Metallen, als Halbzeug (Platte)" zum TARIC-Code 7111 0000 00.