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DEBTI24518/21-271131900

Es handelt sich um geschlossene Ringe aus Tantal (Fingerringe). Die Oberflächen können gelaserte Gravuren aufweisen. Die Ringe weisen Goldlegierungen in den Feinheiten 585, 750 bzw. 900 in Gestalt einer sogenannten Goldschiene auf. Die Farben können zwischen Roségold, Weißgold, Rotgold oder Gelbgold variieren. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung in die Position 7117 als Fantasieschmuck kommt nicht in Betracht, da die Ringe mit einer Goldlegierung versehen sind, die nicht lediglich als geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat in dem Ring enthalten ist. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckware aus Edelmetallen (andere als in der Unterposition 7113 1100 genannte), aus anderen Edelmetallen" zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI24518/21-471131900

Es handelt sich um geschlossene Ringe aus Tantal (Fingerringe). Die Oberflächen können gelaserte Gravuren aufweisen. Die Ringe weisen Goldlegierungen in den Feinheiten 585, 750 bzw. 900 in Gestalt einer sogenannten Goldschiene auf. Die Farben können variieren. Ferner sind die Ringe mit einem echten Diamanten verziert. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung in die Position 7116 ist ausgeschlossen, weil die Edelmetalle (Goldlegierung) nicht nur als geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat vorhanden sind (Anmerkung 2 B zu Kapitel 71). Eine Einreihung in die Position 7117 als Fantasieschmuck kommt nicht in Betracht, weil die Ringe mit Edelsteinen (Diamanten) besetzt/verziert sind (Anmerkung 11 zu Kapitel 71). Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckware aus Edelmetallen (andere als in Unterposition 7113 1100 genannte) aus anderen Edelmetallen" zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI3313/19-171131900

Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) in Form einer geschlossenen Ringschiene aus zwei durch Schweißen miteinander verbundenen Goldlegierungen (750er Weissgold und Rotgold). In die Ringschiene sind drei Diamanten eingesetzt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)," zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI3311/19-171131900

Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) in Form einer geschlossenen Ringschiene aus unedlem Metall, die auf der Außenseite teilweise mit Carbon versehen ist und an einem Rand umlaufend ein durch Verpressen befestigtes Ringelement aus einer Goldlegierung (750er Roségold) aufweist. Der Ring ist mit drei eingesetzten Diamanten ausgestattet. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Position 7116 kommt nicht in Betracht, da der Ring teilweise aus einem Edelmetall (Gold) gefertigt ist und es sich hierbei nicht nur um eine geringfügige Verzierung oder Zutat handelt. Eine Einreihung in die Unterposition 7113 2000 der Kombinierten Nomenklatur ist ausgeschlossen, da das Gold durch Verpressen auf die Ringschiene aus Stahl aufgebracht wurde und es sich hierbei nicht um ein den in Anmerkung 7 zu Kapitel 71 genanntes ähnliches Verfahren handelt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in der Unterposition 7113 1100 genannte Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)" zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI3312/19-171131900

Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) in Form einer geschlossenen Ringschiene aus unedlem Metall, die auf der Außenseite teilweise mit Carbon versehen ist und an einem Rand umlaufend ein durch Verpressen befestigtes Ringelement aus einer Goldlegierung (750er Roségold) aufweist. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Position 7117 kommt nicht in Betracht, da der Ring teilweise aus einem Edelmetall (Gold) gefertigt ist und es sich hierbei nicht nur um eine geringfügige Verzierung oder Zutat handelt. Eine Einreihung in die Unterposition 7113 2000 der Kombinierten Nomenklatur ist ausgeschlossen, da das Gold durch Verpressen auf die Ringschiene aus Stahl aufgebracht wurde und es sich hierbei nicht um ein den in Anmerkung 7 zu Kapitel 71 genanntes ähnliches Verfahren handelt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in der Unterposition 7113 1100 genannte Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)" zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur.

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