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Siehe auch

DEBTI3310/19-171132000

Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) mit einer Ringschiene aus Titan, auf deren Außenseite mittig umlaufend eine Goldlegierung (750er Rotgold) durch Löten, Schweißen, Warmwalzen oder ein ähnliches mechanisches Verfahren (Edelmetallplattierung) aufgebracht ist. In das Erzeugnis ist ein Loch gefräst, in das ein kleiner Schmuckstein (Diamant) eingesetzt ist. -Angaben laut Antragsteller- Eine Einreihung in die Position 7117 als Fantasieschmuck kommt nicht in Betracht, da der Ring u. a. aus einer Edelmetallplattierung (Gold) gefertigt ist, die mehr als nur eine geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat darstellt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen" zur Unterposition 7113 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI3296/19-171132000

Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) mit einer Ringschiene aus Titan, auf deren Außenseite mittig umlaufend eine Goldlegierung (750er Rotgold) durch Löten, Schweißen, Warmwalzen oder ein ähnliches mechanisches Verfahren (Edelmetallplattierung) aufgebracht ist. -Angaben laut Antragsteller- Eine Einreihung in die Position 7117 als Fantasieschmuck kommt nicht in Betracht, da der Ring u. a. aus einer Edelmetallplattierung (Gold) gefertigt ist, die mehr als nur eine geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat darstellt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen" zur Unterposition 7113 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI3311/19-171131900

Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) in Form einer geschlossenen Ringschiene aus unedlem Metall, die auf der Außenseite teilweise mit Carbon versehen ist und an einem Rand umlaufend ein durch Verpressen befestigtes Ringelement aus einer Goldlegierung (750er Roségold) aufweist. Der Ring ist mit drei eingesetzten Diamanten ausgestattet. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Position 7116 kommt nicht in Betracht, da der Ring teilweise aus einem Edelmetall (Gold) gefertigt ist und es sich hierbei nicht nur um eine geringfügige Verzierung oder Zutat handelt. Eine Einreihung in die Unterposition 7113 2000 der Kombinierten Nomenklatur ist ausgeschlossen, da das Gold durch Verpressen auf die Ringschiene aus Stahl aufgebracht wurde und es sich hierbei nicht um ein den in Anmerkung 7 zu Kapitel 71 genanntes ähnliches Verfahren handelt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in der Unterposition 7113 1100 genannte Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)" zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI3312/19-171131900

Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) in Form einer geschlossenen Ringschiene aus unedlem Metall, die auf der Außenseite teilweise mit Carbon versehen ist und an einem Rand umlaufend ein durch Verpressen befestigtes Ringelement aus einer Goldlegierung (750er Roségold) aufweist. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Position 7117 kommt nicht in Betracht, da der Ring teilweise aus einem Edelmetall (Gold) gefertigt ist und es sich hierbei nicht nur um eine geringfügige Verzierung oder Zutat handelt. Eine Einreihung in die Unterposition 7113 2000 der Kombinierten Nomenklatur ist ausgeschlossen, da das Gold durch Verpressen auf die Ringschiene aus Stahl aufgebracht wurde und es sich hierbei nicht um ein den in Anmerkung 7 zu Kapitel 71 genanntes ähnliches Verfahren handelt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in der Unterposition 7113 1100 genannte Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)" zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur.

DE3481/16-194032080

Das Regal, sog. Weinregal (71120007), ist ca. 41 x 17,3 x 36,4 cm (L x B x H) groß und aus verchromten Eisen gefertigt. Es ist ein auf den Boden zu stellendes Möbel, bestehend aus 10 annähernd pyramidenförmig angeordneten, kreisrunden, miteinander verbundenen Halterungen. Das Regal dient zur Aufnahme von insgesamt 10 Weinflaschen. Die Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, Weinregal" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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