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1 Ergebnisse für "7113200000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

711320000080aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen6%
DEBTI2006/26-17412200000

Rohrverbindungsstück aus Messing Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um ein Rohrverbindungsstück aus verchromtem Messing (Kupfer-Zink-Legierung). Die Ware verfügt über einen Sechskantansatz mit einem Außen- und einem Innengewinde jeweils in G 3/8. Die Ware wird den Angaben nach im Sanitärbereich verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Rohrverbindungsstück, aus Kupfer, aus Kupferlegierungen, in den TARIC-Code 7412 2000 00 eingereiht.

DEBTI21018/26-17116208000

Es handelt sich um kleine runde Ringe (Außendurchmesser: etwa 2 mm) aus synthetisch hergestelltem Rubin. Die augenscheinlich geschliffenen und polierten Erzeugnisse sind einseitig mit einer Vertiefung (sog. Ölsenkung) ausgestattet. Die Ringe werden in mechanische Messuhren (nicht Gegenstand dieser vZTA) eingebaut, dienen dort im Messwerk der Lagerung von Trieben und reduzieren die Reibung der Triebzapfen. -Antragstellerangaben- Eine Einreihung als Teil oder Zubehör, hauptsächlich zur Verwendung in Messuhren geeignet, scheidet mangels Erkennbarkeit aus. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in dem TARIC-Code 7116 2011 00 genannte) Waren aus synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen" zum TARIC-Code 7116 2080 00.

DEBTI35174/25-17412200000

Rohrverschlussstück aus Messing Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um einen Verschlussstopfen mit einem Außengewinde und einem Außensechskant. Der Stopfen ist aus einer Kupferlegierung (CW617W) gefertigt und oberflächlich vernickelt. Außerdem verfügt die Ware über einen O-Ring aus Kautschuk (NBR). Die Ware wird in unterschiedliche Gewindegrößen (1/4" bis 3/4") in Verpackungseinheiten von je vier Stück gehandelt. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Rohrverschlussstück aus Kupfer, aus Kupferlegierungen, in den TARIC-Code 7412 2000 00 eingereiht.

DEBTI81/26-17117900000

Es handelt sich um ein Set aus sechs Anhängern, laut Antrag aus 50 % Glas, 40 % Polypropylen und 10 % Eisen bestehend. Die Anhänger sind in einer Kunststofftüte mit einer bedruckten Pappkarte für den Verkauf aufgemacht. Sie bestehen aus Kugeln von 17 mm Durchmesser aus farblosem Glas, die mit einer Schüttung aus Plättchen in Form fünfstrahliger Sterne in verschiedenen Farben gefüllt sind und die an einer Seite mit einer Aufhängevorrichtung in Form einer Öse aus unedlem Metall ausgestattet sind. Sie können z.B. an einer Halskette oder einem Ohrring (beides nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt werden, daher keine Einreihung als Glasware des Kapitels 70. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck" zur Codenummer 7117 9000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI2755/26-17117900000

Es handelt sich um etwa 11 cm lange Zierelemente bestehend aus neun, mit Kunststoffsteinchen versehenen, ca. 0,8 cm großen Kugeln aus Kunststoff in den Farben schwarz, rot und gold (jeweils drei), die auf elastischen Monofilen aus Kunststoff kettenförmig aufgefädelt sind. An beiden Enden befinden sich Karabinerhaken aus unedlem Metall. Die Ware dient als Schmuckelement für Schuhe oder Taschen und ist zu jeweils zwei Stück gemeinsam verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Fantasieschmuck, anderer als aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 7117 9000 00.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI