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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI33297/25-271141100

Ware aus Silber, ohne Nennwert, kein gesetzliches Zahlungsmittel mit der Bezeichnung "Kruzenstern", Feinheit 900/1000 Silber, 100/1000 Kupfer, in Form einer Legierung, rund mit Motiv eines Segelschiffes und Schriftzug "Kruzenstern" sowie weiteren Verzierungen. Nicht Position 7118, weil kein gesetzliches Zahlungsmittel. Nicht Position 9705, weil offensichtlich "Handelsware". Derartige Erzeugnisse sind als "Silberschmiedeware, aus Edelmetall, Silber" in Unterposition  7114 1100 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen.

DEBTI13056/25-17114110000

Sogenannter Bayern-Thaler: Es handelt sich um die Nachprägung einer historischen Münze aus 999 Feinsilber, die noch nicht in die Liste der (historischen) Münzen aufgenommen wurde. Motivseite: Schloss Neuschwanstein  Bildseite: großes Bayerisches Staatswappen Weitere Eigenschaften: aus Silber, Feinheit 999/1000 Gewicht 1 Unze Durchmesser 37 mm geriffelt Spiegelglanz Jahr 2025 kein gesetzliches Zahlungsmittel, kein Nennwert Abbildung siehe Anlage  Das Erzeugnis ist und war in der abgebildeten Form kein gesetzliches Zahlungsmittel, somit nicht Position 7118 . Bei dem Erzeugnis handelt es sich nicht um Silber in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver der Position 7106, sondern um ein Fertigerzeugnis, an dem keinerlei weitere Be- oder Verarbeitungsschritte mehr vorgenommen werden, sondern welches als sogenannte "Münze zu Sammlerzwecken" vertrieben wird. Das Erzeugnis entspricht nicht den Kriterien für Sammlungsstücke des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Oktober 1985 - RS 200/84 (somit nicht Ware der Position 9705). Es ist daher als "Silberschmiedeware aus dem Edelmetall Silber" dem TARIC-Code 7114 1100 00 zuzuweisen.

DEBTI5211/25-171141100

Es handelt sich um eine etwa 13 cm lange, stilisierte Einzelrose aus rhodinierter Silberlegierung (925er Silber), bestehend aus einem Stiel, einem Laubblatt mit drei Fiederblättern und einer rot lackierten Knospe. Das Erzeugnis dient zu Dekorationszwecken. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Silberschmiedewaren aus Edelmetallen (Silber), auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert" zur Unterposition 7114 1100 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI47872/24-17114110000

Es handelt sich um kreisrunde Erzeugnisse aus Silber (Feinsilber, 999,9/1000) mit einem Durchmesser von etwa 65 mm und einer Höhe von etwa 4 mm, die beidseitig mit einer Prägung versehen sind. Eine Seite ist mit einem eingeprägten Logo in der Mitte und einem Schrifzug am Rand versehen. Die andere Seite weist ebenfalls ein Logo in der Mitte und ein Schriftzug am Rand auf. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Silberschmiedewaren aus Edelmetallen (Silber)" zur Codenummer 7114 1100 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI25371/21-17114110000

Es handelt sich um kreisrunde Erzeugnisse aus Silber (Feinsilber, 999,9/1000) mit einem Durchmesser von etwa 65 mm und einer Höhe von etwa 4 mm, die beidseitig mit einer Prägung versehen sind. Eine Seite ist mit einem eingeprägten Logo in der Mitte und einem Schriftzug am Rand versehen. Die andere Seite weist ebenfalls ein Logo in der Mitte und ein Schriftzug am Rand auf. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Silberschmiedewaren aus Edelmetallen (Silber)" zur Codenummer 7114 1100 00 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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