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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI4696/26-171159000

Dornschließen aus Edelmetallen: Bei den Dornschließen handelt es sich um Bügel mit einem eingelassenen Federsteg auf der offenen Seite und einem nicht ganz mittigen weiteren festen Steg. Auf dem Federsteg ist ein Dorn mit einer Öse aufgeschoben und auf dem breiteren eigentlichen Bügelsteg ist der Markenname eingeprägt. Die Erzeugnisse dienen als Verschlussvorrichtungen für Uhrarmbänder und weisen je nach Breite des zu verwendenden Armbandes eine Länge von ca. 15 – 18 mm und eine Breite innen (= Bandbreite) von ca. 14 bis 19 mm und außen von ca. 18 bis 24 mm auf. Deren Höhe liegt zwischen ca. 5,6 bis 6,5 mm. Die Erzeugnisse bestehen wahlweise aus Rotgold, Gelbgold, Weißgold, Honiggold und Platin. Bei den Goldvarianten handelt es sich um Legierungen, welche 2 oder mehr GHT Gold und kein Platin enthalten. - Angaben laut Antragsteller - Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als „andere Waren aus Edelmetallen" zur Unterposition 7115 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI36951/25-17115900000

Geprägte Silbermedaillen: Es handelt sich um geprägte Silbermedaille in Form einer stilisierten Münze. Gefertigt aus Feinsilber (999,9), Gewicht: wahlweise 7,775 g (1/4 oz.) oder 31,1 g (1 oz.). Ohne Nominalwert, ohne Hoheitszeichen, keine Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel. Prägemotiv "Haggai" mit hebräischem Schriftzug (Haggai 2,8), oder beidseitiges christliches Motiv "Guter Hirte" inkl. hebräischem Schriftzug (Kadosh).  Verpackung üblicherweise zu 20 Stück in versiegeltem Tube und befüllt mit Argon-Gas oder einzeln in Kunststoffkapseln für Geschenkzwecke. Beilage eines Echtheitszertifikats. Kein Schmuck im zollrechtlichen Sinn, keine Tragfunktion. Keine Münze der Position 7118, weil kein gesetzliches Zahlungsmittel. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Edelmetallen" zur Codenummer 7115 9000 000  des Zolltarifs.

DEBTI30583/25-17115900000

Sogenannte Medaille aus Gold: Es handelt sich um eine sogenannte Medaille aus Gold mit einem Gewicht von 1/200 Unze, einer Feinheit von 99,9%, einem Durchmesser von 40 mm und einer Warendicke von 0,05 mm.  Die Warenseiten weisen Texte ( a) Einigkeit und Recht und Freiheit, b) Einigkeit und Recht und Freiheit für das Deutsche Vaterland) sowie weitere Verzierungen (Motiv Brandenburger Tor, Eichenblätter, Notenschlüssel) auf. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheitsmerkmale (folienartiges Fertigerzeugnis) weder als Rohform (Goldbarren) noch als Halbzeug (Goldplättchen) in die Position 7108 einzureihen. Auch eine Einreihung in die Position 7114 ist ausgeschlossen, da das Erzeugnis aufgrund seiner Dicke keine Goldschmiedeware darstellt. Damit bleibt nur eine Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit.   Abbildung siehe Anlage.  Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in der Codenummer 7115 1000 00 0 genannte) Waren aus Edelmetallen (Gold)" zur Codenummer 7115 9000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI9414/25-17115900000

Es handelt sich um eine zähpastöse Masse, im Wesentlichen bestehend aus Silber (98 - 100 %). Die in Dosen abgefüllten Erzeugnisse werden zum Bedrucken von sensiblen Substraten (z. B. Polyester, Polyimid) bei der Herstellung von Niederspannungsschaltkreisen (z. B. bei der Fertigung von Heizfolien) verwendet. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „andere Waren aus Edelmetallen (Silber), keine Katalysatoren“ zum TARIC-Code 7115 9000 00.

DEBTI9417/25-17115900000

Es handelt sich um eine beigefarbene, silbrig glänzende, zähpastöse Masse, im Wesentlichen bestehend aus Silber (60 - 70 %), Dibasischen Estern (Dimethylglutarat, Dimethylsuccinat, Dimethyladipat) und Polyvinylchloridacetat. Das in einer Dose abgefüllte Erzeugnis wird zum Bedrucken von sensiblen Substraten (z. B. print-treated Polyester, Polyimid, etc.) bei der Herstellung von Niederspannungsschaltkreisen verwendet. -Antragstellerangaben- Eine Einreihung in die Position 3207 kommt nicht in Betracht, da die Ware aufgrund ihrer Einbrenntemperatur (<800 Grad Cesius) nicht von der Position 3207 erfasst wird. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in dem TARIC-Code 7115 1000 00 erfasste) Waren aus Edelmetallen (Silber)" zum TARIC-Code 7115 9000 00.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI