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1 Ergebnisse für "7116100000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

711610000080aus echten Perlen oder Zuchtperlen6%
DEBTI29989/24-17116100000

Es handelt sich um Schmuckwaren (Ohrringe) aus verschiedenen Stoffen, im Wesentlichen bestehend aus unedlem Metall (316 L Edelstahl) mit 18 karätiger Vergoldung in Form eines mit Schmucksteinen (Zirkonia) besetzten Rings mit Verschluss und Scharnier und daran hängend einer Süßwasserperle. - Antragstellerangaben - Keine Einreihung in Position 7113, da aus vergoldetem unedlem Metall bestehend und somit nicht aus Edelmetall i. S. d. Anmerkung 4 zu Kapitel 71. Keine Ware aus einer Edelmetallplattierung i.S.d. Anmerkung 7 zu Kapitel 71. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware ist die Perle im Hinblick auf den Umfang charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen" zum TARIC-Code 7116 1000 00.

DEBTI29895/24-17116100000

Armband mit Süßwasserperlen: Es handelt sich um ein Armband aus unedlem Metall (316 L Edelstahl, 18 k vergoldet), mit Süßwasserperlen (5) versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Keine Einreihung in Position 7113, da aus vergoldetem unedlem Metall bestehend und somit nicht Edelmetall i.S.d. Anmerkung 4 zu Kapitel 71. Keine Ware aus einer Edelmetallplattierung i.S.d. Anmerkung 7 zu Kapitel 71. Die Süßwasserperlen sind im Hinblick auf die Zierwirkung charakterbestimmend. Derartige Erzeugnisse sind als "Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen" dem TARIC-Code 7116 1000 00 zuzuweisen.

DEBTI22622/21-17116100000

Kette: Es handelt sich um eine Kette (Halskette) aus unedlem Metall (316L Edelstahl), 18 K (Feingoldgehalt von 75%) vergoldet mit Süßwasserperlen und Keshi Perlen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Keine Einreihung in Position 7113, da aus vergoldetem unedlem Metall bestehend und somit nicht Edelmetall i.S.d. Anmerkung 4 zu Kapitel 71. Keine Ware aus einer Edelmetallplattierung i.S.d. Anmerkung 7 zu Kapitel 71. Die Süßwasserperlen sind im Hinblick auf die Zierwirkung charakterbestimmend. Derartige Erzeugnisse sind als "Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen" in die Codenummer 7116 1000 00 0 einzureihen.

DEBTI20323/21-17116100000

Es handelt sich um aus unedlem Metall (Stahl, vergoldet) gefertigte Gliederarmbänder mit Verschluss, die mit insgesamt 4 Süßwasser- und Keshiperlen ausgestattet sind und einen kleinen runden Zieranhänger, ebenfalls aus vergoldetem unedlen Metall, aufweisen. - Angaben lt. Antragsteller - Eine Einreihung der Armbänder als "Fantasieschmuck" in die Position 7117 kommt nicht in Betracht, da von dieser Position keine Waren umfasst werden, die echte Perlen oder Zuchtperlen enthalten. Derartige Erzeugnisse sind als "Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen" in die Codenummer 7116 1000 00 0 des Zolltarifs einzureihen. Abbildung siehe Anlage.

DEBTI22618/21-17116100000

Es handelt sich um Ohrschmuck in Form von nicht geschlossenen, ringförmigen Erzeugnissen aus unedlem Metall (Edelstahl, vergoldet) und neun echten Süßwasserperlen, an einem Ende mit einer kugelförmigen Kappe und am anderen Ende einen Stift mit aufgeschobenem Steckverschluss. - Antragstellerangaben - Bei den aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren sind die Süßwasserperlen im Hinblick auf den Wert und die Zierwirkung charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse sind als „Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen“ in die Codenummer 7116 1000 00 0 einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI