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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI13485/26-171179000

"Armband mit LEDs und Schlagaktivierung" Es handelt sich um geschlossene, elastische Armbänder aus Silikon mit einer maximalen Breite von etwa 20 mm. In die Armbänder sind jeweils zwei batteriebetriebene Leuchtdioden eingesetzt, die bei Erschütterung blinken. Die Erzeugnisse sind einzeln in Kunststoffbeuteln verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Von den Leuchtdioden geht keine Signalwirkung aus, sondern sie dienen der Erhöhung der Schmuckwirkung der Armbänder. Eine Einreihung als "elektrisches Signalsichtgerät" in die Position 8531 ist somit ausgeschlossen. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck, nicht aus unedlen Metallen" zur Unterposition 7117 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI12006/26-171179000

Es handelt sich um ein Armbänder aus Kunststoff mit Baumwollkern und Magnetverschluss aus unedlem Metall. Die Erzeugnisse sind in verschiedenen Farben und in zwei unterschiedlichen Größen erhältlich und sind in einem quadratischen Pappkarton verpackt. Der Magnetverschluss ist individuell personalisierbar.  Abmessungen Herren Version:  Verschluss: 23 mm x 8 mm Breite: 6,5 mm Länge: 210 mm Abmessungen Damen Version Verschluss: 22 mm x 7 mm Breite: 5 mm x 5,5 mm Länge: 197 mm - Antragstellerangaben -  Abbildung siehe Anlage. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware herrscht Kunststoff gegenüber den anderen Bestandteilen, insbesondere im Hinblick auf den Umfang vor. Derartige Erzeugnisse gehören als anderer Fantasieschmuck aus aus unedlem Metall zur Unterposition 7117 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI6318/26-171179000

"VITORI-Armband" - bestehend aus 30 gelochten Perlen aus Shungit (ein Kohlenstoff), aufgereiht   auf einem flexiblen Band aus Spinnstoff (Länge etwa 18 cm) - verpackt in einem Polybeutel (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Fantasieschmuck, nicht aus unedlen Metallen" zur Unterposition 7117 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI81/26-17117900000

Es handelt sich um ein Set aus sechs Anhängern, laut Antrag aus 50 % Glas, 40 % Polypropylen und 10 % Eisen bestehend. Die Anhänger sind in einer Kunststofftüte mit einer bedruckten Pappkarte für den Verkauf aufgemacht. Sie bestehen aus Kugeln von 17 mm Durchmesser aus farblosem Glas, die mit einer Schüttung aus Plättchen in Form fünfstrahliger Sterne in verschiedenen Farben gefüllt sind und die an einer Seite mit einer Aufhängevorrichtung in Form einer Öse aus unedlem Metall ausgestattet sind. Sie können z.B. an einer Halskette oder einem Ohrring (beides nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt werden, daher keine Einreihung als Glasware des Kapitels 70. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck" zur Codenummer 7117 9000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI2755/26-17117900000

Es handelt sich um etwa 11 cm lange Zierelemente bestehend aus neun, mit Kunststoffsteinchen versehenen, ca. 0,8 cm großen Kugeln aus Kunststoff in den Farben schwarz, rot und gold (jeweils drei), die auf elastischen Monofilen aus Kunststoff kettenförmig aufgefädelt sind. An beiden Enden befinden sich Karabinerhaken aus unedlem Metall. Die Ware dient als Schmuckelement für Schuhe oder Taschen und ist zu jeweils zwei Stück gemeinsam verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Fantasieschmuck, anderer als aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 7117 9000 00.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI