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Es handelt sich um zusammengesetzte Waren, bestehend aus - einer runden Münze aus einer Kupfer-Nickel-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt, vergoldet, - - auf der Wertseite mit eingeprägtem Nennwert "50 Pfennig" und dem Ausgabeland "Bundesrepublik Deutschland", - - auf der Bildseite mit dem Ausgabejahr "1981" und einem Bildmotiv (knieende Frau, mit Baumsprössling) versehen, und - einer Medaille aus Kupfer, versilbert, - - auf der Vorderseite mit eingeprägtem Bildmotiv (Brandenburger Tor) und den Umschriften "Deutschland" und "Berlin: Brandenburger Tor". Die Münze ist in die Medaille lose eingelegt. -Antragstellerangaben- Bei den aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Waren ist die Münze insbesondere im Hinblick auf den Wert und das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmend. Die Münze war im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel, wurde jedoch außer Kurs gesetzt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Münzen, keine gesetzlichen Zahlungsmittel, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 7118 1000 00 2 des Zolltarifs.
Münze - bestehend aus Silber (.999); - mit einem Gewicht von 88g und einem Durchmesser von 60mm; - Ausgabeland Cook Islands, - mit einer Prägung versehen: auf der Vorderseite Königin Elizabeth II, auf der Hinterseite ein Kaiserpinguin mit seinem Jungen, - kein unmittelbar gesetzliches Zahlungsmittel auf den Cook Islands. (Abbildung siehe Anlage, Materialangaben laut Antragsteller)
Münze - bestehend aus Silber (.999); - mit einem Gewicht von 1oz. und einem Durchmesser von 38,61mm; - Ausgabeland Cook Islands, - mit einer Prägung versehen: auf der Vorderseite Königin Elizabeth II, auf der Hinterseite ein schlafendes Kind, - kein unmittelbar gesetzliches Zahlungsmittel in auf den Cook Islands. (Abbildung siehe Anlage, Angaben laut Antragsteller)
Münze - in Form eines sitzenden Buddhas; - bestehend aus Silber (.999); - mit einem Gewicht von 3oz und einer Größe von ca. 43x55mm; - Ausgabeland Mongolei; - mit einer Prägung versehen: auf der Vorderseite das Wappen der Mongolei, auf der Hinterseite ein Buddha-Relief; - kein unmittelbar gesetzliches Zahlungsmittel in der Mongolei. (Abbildung siehe Anlage, Angaben laut Antragsteller)
Es handelt sich um runde Münzen aus unedlen Metallen (Aluminiumbronze: Kupfer-Zinn-Aluminiumlegierung) mit einem Durchmesser von etwa 20 mm und einem Gewicht von etwa 3 g. Auf der Bildseite sind ein Bildnis von Marianne, das Ausgabeland "REPUBLIQUE FRANCAIS" und der Schriftzug "LAGGRIFFOUL" eingeprägt. Die Wertseite zeigt im Wesentlichen den eingeprägten Nennwert "10 CENTIMES", das Ausgabejahr "1985" und die Schriftzüge "LIBERTE", "EGALITE" und "FRATERNITE". Die Münzen wurden im Ausgabeland (Frankreich) mit einem amtlich vorgeschriebenen Gewicht und Design geprägt waren dort gesetzliche Zahlungsmittel, wurden jedoch außer Kurs gesetzt. Sie sind zur Abgabe an Sammler bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Münzen (keine gesetzlichen Zahlungsmittel), aus unedlen Metallen" zur Codenummer 7118 1000 00 2 des Zolltarifs.