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3 Ergebnisse für "7203"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

720600000080Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen, ausgenommen Eisen der Position|72038%
720610000080Rohblöcke (Ingots)6%
720690000080andere6%
DEF/7203/07-16402919000

Freizeitstiefel, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - im Seitenbereich verziert, - mit Schnürsenkelverschluss, - gefüttert, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nach der Gesamtkonzeption, Form und Ausstattung nicht für Sportzwecke.

DEM/7203/07-18529909299

Kopfstation für Gemeinschafts-Antennenanlagen - aus einem Rahmengehäuse mit abschließbarem Deckel (Abmessungen: 70 x 41,4 x 31 cm) zur Aufnahme von 12 Einschubkassetten mit analogem oder digitalem Videotuner (nicht Gegenstand dieser vZTA), Eingangssignalverteilfelder, Signalverstärker, Netzteil zur Spannungsversorgung und zentraler Bedieneinheit, - ohne funktionsnotwendige Videotuner (Kanalaufbereitungskassetten), - erkennbar ausschließlich für ein Kanalaufbereitungssystem für den Fernseh- und Rundfunkempfang in Gemeinschafts-Antennenanlagen bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8528 bestimmt, nicht von den Unterpositionen 8529 1011 bis 8529 9065 erfasst - Kopfstation für Gemeinschafts- Antennenanlagen"

DE15955/13-17203900000

Eisenblättchen Bei der Ware handelt es sich um kleine, metallische Blättchen (Flakes) aus hochreinem Eisen. Die Verunreinigungen betragen nach den Angaben weniger als 0,06 GHT. Das Material wird in einem elektrolytischen Prozess hergestellt und zur Herstellung von Eisen-Cobalt-Tantal-Pulver, ebenfalls von hoher Reinheit, gasverdüst. Die Ware ist als Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen in die Unterposition 7203 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE4836/14-163029100

Kinderbackset, Art. 72030/01/53, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Schürze, zwei Topfhandschuhen und zwei Geschirrtüchern, - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - aus ca. 0,6 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - Schürze: -- als Latzschürze gearbeitet; den vorderen Teil des Körpers bedeckend, -- in den Abmessungen: ca. 60 cm x 52 cm, -- vorn mit einer aufgesetzten, kontrastfarbenen, offenen Tasche, mit einem Aufdruck in Form einer "Kochmütze" verziert, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit schmalen Streifen aus kontrastfarbenen Geweben eingefasst, -- mit Nackenträger und Bindebänder in der Taille aus kontrastfarbenen Geweben, -- u. a. aufgrund der Größe keine Arbeits- und Berufskleidung, - zwei Topfhandschuhe: -- in den Abmessungen: ca. 20 cm x 13 cm, -- abgesteppt wattiert gefüttert, -- an der Öffnung mit einem Band aus einem kontrastfarbenen Gewebe eingefasst, -- mit einer Aufhängeschlaufe, - zwei Geschirrtücher: -- rechteckig; in den Abmessungen: ca. 50,5 cm x 31,5 cm, -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), -- im unteren Bereich mit einem aufgenähten, kontrastfarbenen, mit Aufdrucken in Form von "Kochmützen" verzierten Streifen aus einem Gewebe, -- mit einer Aufhängeschlaufe, -- werden üblicherweise gewaschen, - im Hinblick auf die Verwendung sind alle Bestandteile gleichbedeutend, im Hinblick auf den Wert ist die Schürze charakterbestimmend, im Hinblick auf die Anzahl sind die Topfhandschuhe sowie die Geschirrtücher charakter- bestimmend, hinsichtlich des Gewichts bestimmen die Geschirrtücher den Charakter der Warenzusammenstellung, somit keine Ware der Position 6211. "Küchenwäsche, aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle"

DE5606/11-19405209990

Sog. Warenpalette inkl. Bestückung, Art. 72031-00, s. Foto. Es handelt sich um eine 1330 mm hohe Stehleuchte im Wesentlichen bestehend aus einem kreuzförmigen Metallfuß (charakterbestimmender Stoff aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung) mit eingesteckter Leuchtstoffröhre (35W, in gelb, rot oder blau) und Kunststoffabdeckung. Die Leuchte ist mit einem Kabel und einem Stecker versehen und in einem länglichen Pappkarton verpackt. Insgesamt 60 Leuchten befinden sich in einem Umkarton aus Pappe. Die Ware ist als "elektrische Stehlampe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Metall, von der mit Leuchtstoffröhren verwendeten Art, nicht handgearbeitet" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI