DE4836/14-163029100
Kinderbackset, Art. 72030/01/53, Foto siehe Anlage,
- Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Schürze, zwei Topfhandschuhen und zwei Geschirrtüchern,
- gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen
Bedarfs zusammengestellt,
- aus ca. 0,6 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle,
- Schürze:
-- als Latzschürze gearbeitet; den vorderen Teil des Körpers bedeckend,
-- in den Abmessungen: ca. 60 cm x 52 cm,
-- vorn mit einer aufgesetzten, kontrastfarbenen, offenen Tasche, mit einem Aufdruck in Form einer "Kochmütze"
verziert,
-- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex),
-- mit schmalen Streifen aus kontrastfarbenen Geweben eingefasst,
-- mit Nackenträger und Bindebänder in der Taille aus kontrastfarbenen Geweben,
-- u. a. aufgrund der Größe keine Arbeits- und Berufskleidung,
- zwei Topfhandschuhe:
-- in den Abmessungen: ca. 20 cm x 13 cm,
-- abgesteppt wattiert gefüttert,
-- an der Öffnung mit einem Band aus einem kontrastfarbenen Gewebe eingefasst,
-- mit einer Aufhängeschlaufe,
- zwei Geschirrtücher:
-- rechteckig; in den Abmessungen: ca. 50,5 cm x 31,5 cm,
-- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert),
-- im unteren Bereich mit einem aufgenähten, kontrastfarbenen, mit Aufdrucken in Form von "Kochmützen"
verzierten Streifen aus einem Gewebe,
-- mit einer Aufhängeschlaufe,
-- werden üblicherweise gewaschen,
- im Hinblick auf die Verwendung sind alle Bestandteile gleichbedeutend, im Hinblick auf den Wert ist die Schürze
charakterbestimmend, im Hinblick auf die Anzahl sind die Topfhandschuhe sowie die Geschirrtücher charakter-
bestimmend, hinsichtlich des Gewichts bestimmen die Geschirrtücher den Charakter der
Warenzusammenstellung, somit keine Ware der Position 6211.
"Küchenwäsche, aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle"