AT2012/0001227207205900
Bei den als Schmiedebüchsen bezeichneten Waren handelt es sich um metallische Erzeugnisse aus unlegiertem Stahl (Werkstoffbezeichnung C45) mit kreisrundem Querschnitt.
Laut Angaben sind die Waren freiformgeschmiedet und besitzen die Form einer Büchse oder eines Ringes.
Der Kohlenstoffgehalt beträgt mehr als 0,25 GHT.
Die Erzeugnisse haben verschiedene Längen von 50 bis ca. 2000 mm und Durchmesser von 150 bis ca. 1800 mm und sind zwecks Ultraschallprüffähigkeit geglättet (durch Anschleifen, Drehen oder Fräsen), was aber nicht der Erstellung einer Ware dient, sondern es ist notwendig, um geeignete Oberflächen für den Prüfkopf und das Schallecho zu haben.
Eine darüber hinausgehende Bearbeitung hat nicht stattgefunden.
Die Erzeugnisse bedürfen weiterer bedeutender Nachbearbeitungen zum Fertigteil und werden hauptsächlich im Maschinenbau verwendet.
(Materialangaben laut Antragsteller)