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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI49192/24-17211140095

Flachgewalztes Erzeugnis aus nicht legiertem Stahl Bei der Ware handelt es sich um Bleche aus nicht legiertem Stahl (Werkstoffnummer 1.0570) mit einem rechteckigen Querschnitt mit einer Breite von mehr als 150 mm bis 210 mm und einer Dicke von 16 mm bis 35 mm. Die Ware wird durch Warmwalzen gefertigt. Die Ware ist als flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen, nur warmgewalzt, andere, mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr, mit einer Breite von 500 mm oder weniger, andere, in die Codenummer 7211 1400 95 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI10600/25-17019140090

Matte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus in Wirrlage miteinander vernadelten Glasfasersträngen, die aus mehreren hundert parallel   liegenden Filamenten bestehen, - mit unterschiedlichen Dicken von ca. 3 mm bis 50 mm, - in Form einer flächigen, unregelmäßig geformten Matte, die beim Ausstanzen von Formteilen   entstanden ist (Nebenprodukt), - ohne Hinweise auf eine Verwendung für bestimmte Luftfahrzeuge. "Ware aus Glasfasern, Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und  Matten daraus, mechanisch gebundene Matte, andere als im TARIC-Code 7019 1400 10 genannte"

DEBTI10607/25-17019140090

Matte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus in Wirrlage miteinander vernadelten Glasfasersträngen, die aus mehreren hundert parallel   liegenden Filamenten bestehen, - mit unterschiedlichen Dicken von ca. 3 mm bis 50 mm, - in Form einer flächigen, unregelmäßig geformten Matte, die beim Ausstanzen von Formteilen   entstanden ist (Nebenprodukt), - ohne Hinweise auf eine Verwendung für bestimmte Luftfahrzeuge. "Ware aus Glasfasern, Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und  Matten daraus, mechanisch gebundene Matte, andere als im TARIC-Code 7019 1400 10 genannte"

DEBTI10610/25-17019140090

Matte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus in Wirrlage miteinander vernadelten Glasfasersträngen, die aus mehreren hundert parallel   liegenden Filamenten bestehen, - mit unterschiedlichen Dicken von ca. 3 mm bis 45 mm, - in Form einer flächigen, unregelmäßig geformten Matte, die beim Ausstanzen von Formteilen   entstanden ist (Nebenprodukt), - ohne Hinweise auf eine Verwendung für bestimmte Luftfahrzeuge. "Ware aus Glasfasern, Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und  Matten daraus, mechanisch gebundene Matte, andere als im TARIC-Code 7019 1400 10 genannte"

DEF/9561/09-17011100090

Glaskolben, offen, sog. Kolben für Halogen-Leuchtmittel mit G9-Stecksockel, - in Form eines annähernd kugelrunden Glaskörpers mit einem Durchmesser von ca. 6 cm, - mit einem offenen Sockel mit Innengewinde mit einem Durchmesser von ca. 2,2 cm, - mit einer ca. 0,5 cm großen Öffnung gegenüber dem Sockel zum Entweichen der Wärme, - aus gewöhnlichem, klarsichtigem Glas, - ohne Ausrüstung, - auf einen passenden Lampensockel E14 und E27 aufzuschrauben, - zur Verwendung mit einer im Lampensockel eingesetzten elektrischen Halogen-Glühlampe, - dient als zusätzliche Abdeckung einer Halogen-Glühlampe, - kein Teil der Position 8539, da durch die Anmerkung 1 b) zu Kapitel 85 ausgewiesen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI