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1 Ergebnisse für "7216100000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

721610000080U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von weniger als 80|mm6%
DEBTI51372/24-17016100000

Glaskurzwaren für Mosaike, sog. Mosaik Glas/Naturstein schwarz, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form von 132 Plättchen aus Glas und Marmor: - - - 99 Plättchen aus Glas; in den Farben Schwarz und Grau sowie mit glatter und        unebener Oberfläche, - - - 33 Plättchen aus Marmor, - - zu einer ca. 30 cm x 32,7 cm großen Fläche angeordnet (12 x 11 Plättchen), - - auf einer netzartigen Unterlage aufgebracht, - - soll als Wandbelag dienen, - die Plättchen aus Glas bestimmen im Hinblick auf die Menge den wesentlichen Charakter   der Ware. "Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen  Zierzwecken"

DEBTI29989/24-17116100000

Es handelt sich um Schmuckwaren (Ohrringe) aus verschiedenen Stoffen, im Wesentlichen bestehend aus unedlem Metall (316 L Edelstahl) mit 18 karätiger Vergoldung in Form eines mit Schmucksteinen (Zirkonia) besetzten Rings mit Verschluss und Scharnier und daran hängend einer Süßwasserperle. - Antragstellerangaben - Keine Einreihung in Position 7113, da aus vergoldetem unedlem Metall bestehend und somit nicht aus Edelmetall i. S. d. Anmerkung 4 zu Kapitel 71. Keine Ware aus einer Edelmetallplattierung i.S.d. Anmerkung 7 zu Kapitel 71. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware ist die Perle im Hinblick auf den Umfang charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen" zum TARIC-Code 7116 1000 00.

DEBTI29895/24-17116100000

Armband mit Süßwasserperlen: Es handelt sich um ein Armband aus unedlem Metall (316 L Edelstahl, 18 k vergoldet), mit Süßwasserperlen (5) versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Keine Einreihung in Position 7113, da aus vergoldetem unedlem Metall bestehend und somit nicht Edelmetall i.S.d. Anmerkung 4 zu Kapitel 71. Keine Ware aus einer Edelmetallplattierung i.S.d. Anmerkung 7 zu Kapitel 71. Die Süßwasserperlen sind im Hinblick auf die Zierwirkung charakterbestimmend. Derartige Erzeugnisse sind als "Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen" dem TARIC-Code 7116 1000 00 zuzuweisen.

DEBTI44140/23-17215100000

Stabstahl aus nicht legiertem Automatenstahl Bei der Ware handelt es sich um einen hexagonalen Stabstahl aus nicht legiertem Automatenstahl (Werkstoff-Nr.: 1.0715 und 1.0718) mit über die gesamte Länge gleichbleibendem Querschnitt von 11 mm Sechskant (Kurzdurchmesser). Die Ware wird kaltgezogen und in Längen von 6000 mm zu Bündeln gebunden gehandelt. Die Ware ist als anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, aus Automatenstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt, in den TARIC-Code 7215 1000 00 einzureihen.

DEBTI33838/21-17016100000

Glaskurzwaren für Mosaike, sog. Mosaik Glas/Aluminium schwarz, Foto siehe Anlage, - aus 110 Plättchen bzw. Stäben aus Glas und keramischem Material; mit unterschiedlichen Farben,    Strukturen und Abmessungen; davon: - - 105 Plättchen und Stäbe aus laut Antrag Glas: - - - 21 Stück: auf der Oberseite rautenförmig geschliffen;       in den Abmessungen: ca. 1,9 cm (Kantenlänge) x 0,7 cm (Dicke), - - - 42 Stück: am Boden mit schwarzer Farbe versehen;        in den Abmessungen: ca. 4,7 cm bzw. 9,7 cm (Länge) x 1,3 cm (Breite) x 0,7 cm (Dicke), - - - 24 Stück: am Boden mit anthrazitfarbener Farbe versehen;        in den Abmessungen: ca. 1,4 cm (Kantenlänge) x 0,7 cm (Dicke), - - - 18 Stück: am Boden mit einem wellenförmigen verzogenen Gewebe aus Spinnstoff versehen;        in den Abmessungen: ca. 9,7 cm (Länge) x 1,3 cm (Breite) x 0,7 cm (Dicke), - - fünf Stäbe aus einem augenscheinlich keramischen Material mit einem glänzenden Überzug aus     laut Antrag rostfreiem Stahl, - - - in den Abmessungen: ca. 9,7 cm (Länge) x 1,5 cm (Breite) x 0,7 cm (Dicke), - zu einer ca. 31 cm x 34 cm großen Fläche angeordnet, - auf einer ca. 29 cm x 33 cm großen, netzartigen Unterlage aufgebracht, - sollen als Wandbelag dienen, - die Plättchen und Stäbe aus Glas bestimmen im Hinblick auf die Menge den wesentlichen Charakter   der Ware. "Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen  Zierzwecken"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI