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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEK/1169/07-172189980

Geschmiedete Blöcke. Bei dem als geschmiedete Blöcke bezeichneten Produkten handelt es sich laut Angaben um massive, metallische Erzeugnisse mit einem Durchmesser von ca. 800 mm und einer Länge von ca. 3000 - 3400 mm. Das nach dem Gießen grob vorgeschmiedete Erzeugnis besteht aus nicht rostendem Stahl (Werkstoff-Nr. 1.4462 bzw. 1.4541). Zu dem Nenndurchmesser wird in einer Werknorm eine Durchmessertoleranz angegeben. Geliefert wird im überdrehten Zustand, um z.B. Ungänzen auszuschließen. Ein Abdrehen auf Toleranzen hat nicht stattgefunden. Danach handelt es sich zolltariflich um Halbzeug aus nicht rostendem Stahl, mit anderem (rundem) Querschnitt, vorgeschmiedet.

ATBTI2025000610-DEC7218992000

Anderes Halbzeug aus nicht rostendem Stahl, warm vorgewalzt, in Form von bis zu 12,8 m langen, runden Stahlstangen mit einem Durchmesser von ca. 233 mm, welche durch Stranggießen und anschließender grober Oberflächenbearbeitung aus rostfreiem Stahl hergestellt wurden; die Erzeugnisse dienen – lt. Unternehmen – als Vormaterial für die Herstellung von rostfreien, nahtlosen Stahlrohren für die Öl- und Gasindustrie.

DEK/472/04-172189920

Chrom-Nickel-Schrottblöcke Bei den als Chrom-Nickel-Schrottblöcke bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich nach den Angaben eines vorgelegten Technischen Protokolls über die Lieferung von Metallprodukten um Rohblöcke und Halbzeug, stranggegossen oder warmgewalzt. Die gelieferte Ware besteht aus Rohblöcken (Ingots) sowie aus stranggegossenem Halbzeug mit rundem, vierkant, rechteckigem, trapezförmigen oder mehrkantigem Querschnitt. Über die Abmessungen werden Angaben gemacht und das Gewicht eines einzelnen Teiles darf 1000 kg nicht überschreiten. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben enthält der Stahl max. 1,2% Kohlenstoff (C), mindestens 10,5% Chrom (Cr), mindestens 6% Nickel (Ni), sowie weitere Elemente. Danach handelt es sich um anderes Halbzeug aus nichtrostendem Stahl, warm vorgewalzt oder stranggegossen. Keine der einzelnen äußeren Formen wird als charakterbestimmend für die gelieferte Ware angesehen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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