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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEF/7223/07-16304930090

Ware zur Innenausstattung, sog. Überhandtuch, siehe beigefügte Abbildung, - aus 0,4 mm dicken, Stickereien der Position 5810 mit Stickgrund aus Geweben aus lt. Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - in den Abmessungen: etwa 58 cm breit und 119 cm lang; am oberen Rand mit einem etwa 35 cm langen Umschlag (Gesamtlänge: 150 cm), -- etwa 4 cm unterhalb des oberen Randes zusammengenäht, so dass eine Öffnung entsteht, durch die das sog. Überhandtuch auf eine Stange aufgefädelt wird und so eine dahinter angebrachte Hakenleiste, an der z. B. Geschirrhandtücher aufgehängt werden können, verdeckt; stellt sich u. a. somit nicht als Vorhang der Position 6303 dar, - an den bogigen Rändern gesäumt, - kennzeichnet sich damit aufgrund der Ausstattung und insbesondere in Bezug auf den Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung der Position 6304.

DEM/7223/07-184779080

Sog. Halter - aus einem funktions- und formspezifisch gefertigten Bauteil aus Stahl mit zylindrischem Schaft und an einem Ende ausgeformten Sechskant mit Steckansatz, - zur Fixierung eines Puffers, - zum Einbau in das Blasmodul einer Kunststoffflaschen-Herstellungsmaschine (Blas- formanlage). "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschine zum Herstellen von Waren aus Kunststoff, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, bestimmt, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen - sog. Halter"

DEBTI46113/25-172230019

Flachdraht aus nicht rostendem Stahl Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um einen flachen Draht aus nicht rostendem Stahl (1.4310, 1.4568). Die Breite liegt zwischen 1,30 mm und 6,0 mm. Die Dicke liegt zwischen 0,20 mm bis 1,50 mm. Die Ware ist den Angaben nach durch Kaltwalzen von Runddraht hergestellt worden. Der Querschnitt ist rechteckig. Die Ware ist in Rollen (Coils) aufgewickelt. Der Nickelgehalt beträgt mehr als 2,5 GHT Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Draht aus nicht rostendem Stahl, mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr, andere, in die Unterposition 7223 0019 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

DEBTI50653/25-17223001900

Flachdraht aus nicht rostendem Stahl Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um kaltgewalzte Flachdrähte aus nicht rostendem Stahl (1.4310). Die Waren haben einen rechteckigen Querschnitt. Sie sind zwischen 2,00 mm und 6,35 mm breit und zwischen 0,30 mm und 0,48 mm dick. Die Kanten können in Form einer Naturwalzkante, einer Türkenkopfkante oder arrondiert vorliegen. Die Ware ist in Rollen oszillierend aufgewickelt. Der Nickelgehalt beträgt mehr als 2,5 GHT. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Draht aus nicht rostendem Stahl, mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr, andere, in die Codenummer 7223 0019 00 0 des Zolltarifs eingereiht.

DEBTI45352/25-172230019

Draht aus nicht rostendem Stahl Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um einen flachgewalzten Draht aus nicht rostendem Stahl (Werkstoffnummer 1.4310) mit einem über die gesamte Länge gleichbleibenden Querschnitt meist rechteckig mit abgerundeten Kanten. Die Ware ist durch Kaltwalzen von Runddraht hergestellt worden. Die typischen Abmessungen betragen 4,90 mm  x 0,50 mm; 4,10 mm x 0,30 mm  und 3,40 mm x 0,35 mm. Die Ware ist auf Rollen, spiralförmig quergespult aufgewickelt. Der Nickelgehalt beträgt mehr als 2,5 GHT. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Draht aus nicht rostendem Stahl, mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr, anderer, in die Unterposition 7223 0019 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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vZTA

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