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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI6631/23-17303009090

Rohr aus Gusseisen Bei der Ware handelt es sich um Rohre mit rundem, gleichbleibenden Querschnitt. Die Rohre sind 20 mm bis 1200 mm lang und weisen einen Außendurchmesser von 30 mm bis 650 mm auf. Die Ware ist aus Gusseisen (Werkstoff: GG25, GG30, GGG40, GGG50, GGG60, GGG70) gefertigt und wird durch Ausbohren massiver Stäbe hergestellt. Die Rohre sind kundenspezifisch zugeschnitten, wobei deren Länge die größte äußere Querschnittsabmessung mindestens zweimal überschreitet. Die Ware ist nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Rohr aus Gusseisen, andere, andere in den TARIC-Code 7303 0090 90 einzureihen.

DEBTI35237/22-473030090

Rohr aus Gusseisen Bei der Ware handelt es sich um Rohre mit rundem, gleichbleibenden Querschnitt. Die Rohre sind 60 mm bis 1200 mm lang und besitzen einen Außendurchmesser von 30 mm bis 650 mm. Die Ware ist aus Gusseisen  (Werkstoff GG25, GG30, GG40, GG50, GG60, GG70) gefertigt, und wird durch Ausbohren massiver Stäbe hergestellt. Die Rohre sind kundenspezifisch zugeschnitten, wobei deren Länge die größte äußere Querschnittsabmessung mindestens zweimal überschreitet. Die Ware ist nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Rohr aus Gusseisen, anderes, in die Unterposition 7303 0090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI9883/19-173030090

Rohr aus Gusseisen Bei der Ware handelt sich um ein Hohlerzeugnis zum Verbinden von Leitungsrohren mit je einem Flansch an den Enden. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus Gusseisen mit Kugelgraphit (GJS450-10, duktiles Gusseisen). Laut technischer Zeichnung beträgt die Länge des Artikels 500 mm, der Außendurchmesser (dn) 98 mm. Der Nenndurchmesser (DN) wird mit 80 mm angegeben. Damit überschreitet die Länge des Rohres den Außendurchmesser um mehr als das Doppelte. Eine Einreihung als Formstück in die Position 7307 kommt nicht in Betracht. Die Ware ist als Rohr aus Gusseisen, andere, in die KN-Unterposition 7303 0090 einzureihen.

DEBTI25421/18-173030090

Rohr aus Gusseisen Bei der Ware handelt sich um ein Hohlerzeugnis zum Verbinden von Leitungsrohren mit je einem Flansch an den Enden. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus Gusseisen mit Kugelgraphit (GJS450-10, duktiles Gusseisen). Die Ware wird in unterschiedlichen Längen und Durchmessern gehandelt, wobei die Länge des Rohres den Außendurchmesser grundsätzlich um mehr als das Doppelte überschreitet. Eine Einreihung als Formstück in die Position 7307 kommt nicht in Betracht. Die Ware ist als Rohr aus Gusseisen, andere, in die KN-Unterposition 7303 0090 einzureihen.

DEBTI24363/18-173030090

Rohre aus Gusseisen Bei der Ware handelt es sich um zylindrische Hohlerzeugnisse mit einer Länge von 175 mm bis 600 mm und unterschiedlichen Durchmessern von 70 mm bis 250 mm. Die Erzeugnisse bestehen gemäß den Angaben des Anmelders aus Grauguss, einem nicht verformbaren Gusseisen. Zusätzlich sind die Rohre mit druckwasserdichter, umlaufender Manschette, einer sog. Vierstegdichtung, und beiseitigen Styroporaussparungen versehen. Die Rohre werden in Wände einbetoniert und dienen als Abwasserrohre. Diese vZTA gilt ausschließlich für Erzeugnisse, bei denen die Länge den doppelten Außendurchmesser überschreitet. Die Waren sind als "andere Rohre aus nicht verformbarem Gusseisen" in die Unterposition 7303 0090 in die Kombinierte Nomenklatur einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI