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1 Ergebnisse für "7308909890"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

730890989080andere6%
DEBTI16588/26-17308909890

Pavillon Topas 3 x 4 m: Es handelt sich um einen sogenannten Pavillon -- als Gartenpavillon gearbeitet, noch nicht zusammengesetzt eingehend, -- mit einer rechteckigen Grundfläche in den Abmessungen von: 3 x 4 Metern, -- mit einer Grundkonstruktion aus Stahl (unedles Metall), -- mit einer integrierten Dachhaube), -- rundum offen - - mit Montagematerial - - mit Aufbauanleitung - - Gesamthöhe rd. 2,95 Meter - - Durchgangshöhe rd. 2 Meter  Das Erzeugnis ist mit allen für die Zusammensetzung erforderlichen Teilen in Karton(s) für den Einzelverkauf aufgemacht. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage Bei dem Pavillon sind die unedlen Metalle (Stahl) im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend. Stahl herrscht gewichtsmäßig gegenüber den anderen Materialien vor. Derartige Erzeugnisse, zur dauerhaften Verwendung an einem bestimmten Ort im Freien bestimmt, sind gemäß AV 1, 3 (b) und 6 nach dem Material, aus dem der Rahmen besteht, einzureihen (vgl. auch 258. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex). Sie gehören als “andere Konstruktionen aus Stahl (andere als in von U-Pos. 7308 1000 bis TARIC-Code 7308 9098 11 genannte)" zum TARIC-Code 7308 9098 90.

DEBTI13649/26-17308909890

Es handelt sich um Treppengeländer aus Stahl, bestehend aus einem Handlauf in fünf unterschiedlichen Längen (etwa 80 cm, 100 cm, 120 cm, 150 cm und 160 cm) mit einem über die gesamte Länge gleichbleibenden, kreisrunden Querschnitt (Querschnittsabmessung: etwa 40 mm), der an einer Seite mit einem Standrohr, das am oberen Ende mit einer beweglichen Aufnahmevorrichtung und am unteren Ende mit einer kreisrunden Rosette versehen ist, ausgestattet ist und an der anderen Seite eine kreisrunde Rosette zur Wandbefestigung aufweist. Die Gesamthöhe des Standrohres mit der Aufnahmevorrichtung und der Rosette beträgt etwa 90 cm. Die Erzeugnisse weisen eine gebürstete Oberfläche auf und sind dazu bestimmt, an der Wand und am Boden befestigt zu werden. Sie sind gemeinsam mit einer Montageanleitung in einer Verkaufsumschließung für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Abbildungen siehe Anlagen. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Konstruktionen aus Stahl" zum TARIC-Code 7308 9098 90.

DEBTI16560/26-17308909890

Es handelt sich um vollständig aus pulverbeschichtetem Stahl gefertigte sog. Parkplatzsperren, bestehend aus einem hohlen Pfosten mit quadratischer Grundfläche, der klapp- und abschließbar an einer quadratischen Grundplatte befestigt ist. An zwei gegenüberliegenden Seiten des Pfostens ist jeweils ein in etwa U-förmiger Bogen mit Reflektorstreifen angebracht. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit zwei passenden Schlüsseln, Montagematerial (vier Schrauben) und einer Montageanleitung in einem bedruckten Karton verpackt. Sie werden mithilfe des beiliegenden Montagematerials fest im Boden verschraubt und dienen dem Absperren eines Parkplatzes. Abmessungen (B x L x H): etwa 70 cm x 18 cm x 47 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Der Charakter der für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung durch die Parkplatzsperren bestimmt. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Konstruktionen aus Stahl" zum TARIC-Code 7308 9098 90.

DEBTI13465/26-17308909890

Es handelt sich um aus pulverbeschichtetem Stahl gefertigte Erzeugnisse, bestehend aus einem U-förmig gebogenen Rohrabschnitt mit einer Bodenplatte an beiden Enden und einer mittig daran angebrachten Stange mit einer Bodenplatte. Die Erzeugnisse werden dauerhaft am Boden befestigt, dienen zum Abgrenzen von Parkplätzen, Einfahrten usw. und sind gemeinsam mit einem Bügelschloss mit zwei Schlüsseln sowie Montagematerial in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Abmessungen (B x H x T): 80 cm x 47 cm x 44 cm. - Antragstellerangaben - Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung bestimmen die sogenannten Parkplatzsperren den Charakter der Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Konstruktionen aus Stahl" zum TARIC-Code 7308 9098 90.

DEBTI15407/26-17308909890

In einem gemeinsamen Karton, aufgemacht für den Einzelverkauf, befinden sich eine sog. „schwenkbare Torrolle“, vier Schrauben und vier Unterlegscheiben als Befestigungsmaterial und ein Schraubendreher und ein Maulschlüssel als Montagewerkzeug. Die sog. „schwenkbare Torrolle“ besteht aus einem Laufrad aus Kunststoff (mit einem Durchmesser von 100 mm und einer Radbreite von 30 mm) und einer aus Stahl gefertigten Halterung mit einer Tragkraft von bis zu 150 kg (Höhe insgesamt ca. 270 mm). Letztere besteht aus einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung für das Laufrad, einer drehbaren (360 Grad) Befestigungsplatte nebst Zapfen und Feststellmechanismus, einem senkrechten Stützrohr nebst stoßdämpfender Feder und einem L-förmigen abgewinkelten Montageblech. Das Erzeugnis wird an große, schwere und ausladende Tore angebracht, um diese zu stabilisieren und die Halterung der Tore insbesondere beim Öffnen und Schließen zu entlasten. - Angaben zur Beschaffenheit laut Antragstellerin – Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Konstruktionsteile aus Eisen oder Stahl, keine vorgefertigten Gebäude der Position 9406, andere als in den TARIC-Codes 7308 1000 00 bis 7308 9098 50 genannte" zum TARIC-Code 7308 9098 90.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI