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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI4034/22-173090051

Es handelt sich um hohlzylindrische, stehende Behälter aus Stahl mit gewölbtem Boden, gewölbtem Behälterdach und angeschweißten Standfüßen. Die verschieden großen Erzeugnisse sind u. a. mit verschiedenen Anschlussmöglichkeiten, mit Kranösen, mit einem Leitersicherungsbügel, mit einer Rohrleitung, mit einer Auslauftasse und einem Auslaufrohr sowie mit einem sog. Mannloch ausgestattet. Wärmetechnische Einrichtungen sind nicht vorhanden. Die Waren sind zur Verwendung als Lagertanks insbesondere für Flüssigkeiten (kurzzeiterhitzte Frucht- und Gemüsesäfte) vorgesehen. Fassungsvermögen: 100.500 bis 123.000 Liter. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sammelbehälter aus Stahl, für flüssige Stoffe, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 000 l" zur Unterposition 7309 0051 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI3113/22-173090051

Es handelt sich um hohlzylindrische, stehende Behälter aus Stahl mit gewölbtem Boden, gewölbtem Behälterdach und vier angeschweißten Standfüßen. Am Behälterboden befinden sich ein Auslaufbogen und Auslaufrohr. Das Behälterdach weist einen Anschlusshals mit Befüll- und Belüftungsstutzen auf. Die verschieden großen Waren sind weiterhin mit Kranösen, mit einem Leitersicherungsbügel, mit einer Verstärkungsplatte mit Bohrung sowie mit Gewindestutzen zur Probeentnahme und zur Montage einer Füllstandsanzeige (nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen; je nach Größe ist zusätzlich ein sog. Mannloch mit Tür vorhanden. Die Waren sind zur Verwendung als Gär- und Lagertank insbesondere für Flüssigkeiten (z. B. Getränke) in verschiedenen Bereichen vorgesehen. Fassungsvermögen: von 100.500 bis 126.000 Liter. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sammelbehälter aus Stahl, für flüssige Stoffe, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 000 l" zur Unterposition 7309 0051 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI50735/25-173090059

Es handelt sich um hohlzylindrische, stehende Behälter aus Stahl, die am oberen Ende offen sind und einen Verstärkungsrand aufweisen. Sie sind mit einem Klarablauf mit abnehmbaren Kunststoff-Blindkappen, einem Stutzen für Probenentnahmen, einem Thermometer, einem Manometer sowie einem Schwimmdeckel mit aufblasbarem Dichtschlauch ausgestattet und weisen außenseitig eine Literskala auf. Den Erzeugnissen liegt jeweils eine Luftpumpe zum Aufpumpen des Dichtschlauches bei. Die Erzeugnisse liegen in drei verschiedenen Größen vor und dienen zur Herstellung, Lagerung, Reifung und Gärung verschiedener Getränke. Fassungsvermögen: 650 bzw. 1.100 bzw. 1.600 Liter. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sammelbehälter aus Stahl, für flüssige Stoffe, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, mit einem Fassungsvermögen von 100 000 l oder weniger" zur Unterposition 7309 00 59 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI51563/23-273090059

Es handelt sich um hohlzylindrische, stehende, verschieden große Behälter aus Stahl, mit gewölbtem, doppeltem Behälterboden, gewölbtem Behälterdach und drei in etwa L-förmigen Standfüßen. Die Erzeugnisse sind an der Ober- und Unterseite mit Anschlussstutzen ausgestattet und weisen ein Fassungsvermögen von mehr als 300 Litern bis maximal 2.000 Litern auf. Auf der Außenseite sind die Waren mit einer Einschichtlackierung versehen. Wärmetechnische Einrichtungen sind nicht vorhanden.  Die sogenannten Vorlagebehälter werden in Heizungsanlagen (nicht Gegenstand dieser vZTA) verwendet und dienen der Abkühlung des Ausdehnungswassers. - Antragstellerangaben - Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sammelbehälter aus Stahl, für flüssige Stoffe, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, mit einem Fassungsvermögen von 100 000 l oder weniger" zur Unterposition 7309 0059 der Kombinierten Nomenklatur. Eine Einreihung in das Kapitel 84 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine Maschine im Sinne der Anm. 5 ABS XVI handelt.

DEBTI3020/22-173090059

Es handelt sich um hohlzylindrische, stehende Behälter aus Stahl mit gewölbtem Boden, gewölbtem Behälterdach und mit drei Standbeinen, die sich nach unten verjüngen. Das Behälterdach weist einen Einfülldom und einen Deckel mit Bohrung auf. Die Bohrung ist mit einer Kunststoff-Blindkappe versehen ist. Im unteren Bereich der Wandung befindet sich seitlich ein sog. Klarablauf mit Außengewinde und mit Kunststoff-Blindkappe. Am Boden befindet sich ein Restablaufbogen mit Außengewinde und Kunststoff-Blindkappe. Die verschieden großen Waren sind zur Verwendung als Gär- und Lagerbehälter insbesondere für Flüssigkeiten (z. B. Getränke) in verschiedenen Bereichen vorgesehen. Fassungsvermögen: 330 bzw. 525 bzw. 625 Liter. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sammelbehälter aus Stahl, für flüssige Stoffe, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, mit einem Fassungsvermögen von 100 000 l oder weniger" zur Unterposition 7309 0059 der Kombinierten Nomenklatur.

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