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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI50735/25-173090059

Es handelt sich um hohlzylindrische, stehende Behälter aus Stahl, die am oberen Ende offen sind und einen Verstärkungsrand aufweisen. Sie sind mit einem Klarablauf mit abnehmbaren Kunststoff-Blindkappen, einem Stutzen für Probenentnahmen, einem Thermometer, einem Manometer sowie einem Schwimmdeckel mit aufblasbarem Dichtschlauch ausgestattet und weisen außenseitig eine Literskala auf. Den Erzeugnissen liegt jeweils eine Luftpumpe zum Aufpumpen des Dichtschlauches bei. Die Erzeugnisse liegen in drei verschiedenen Größen vor und dienen zur Herstellung, Lagerung, Reifung und Gärung verschiedener Getränke. Fassungsvermögen: 650 bzw. 1.100 bzw. 1.600 Liter. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sammelbehälter aus Stahl, für flüssige Stoffe, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, mit einem Fassungsvermögen von 100 000 l oder weniger" zur Unterposition 7309 00 59 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI51563/23-273090059

Es handelt sich um hohlzylindrische, stehende, verschieden große Behälter aus Stahl, mit gewölbtem, doppeltem Behälterboden, gewölbtem Behälterdach und drei in etwa L-förmigen Standfüßen. Die Erzeugnisse sind an der Ober- und Unterseite mit Anschlussstutzen ausgestattet und weisen ein Fassungsvermögen von mehr als 300 Litern bis maximal 2.000 Litern auf. Auf der Außenseite sind die Waren mit einer Einschichtlackierung versehen. Wärmetechnische Einrichtungen sind nicht vorhanden.  Die sogenannten Vorlagebehälter werden in Heizungsanlagen (nicht Gegenstand dieser vZTA) verwendet und dienen der Abkühlung des Ausdehnungswassers. - Antragstellerangaben - Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sammelbehälter aus Stahl, für flüssige Stoffe, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, mit einem Fassungsvermögen von 100 000 l oder weniger" zur Unterposition 7309 0059 der Kombinierten Nomenklatur. Eine Einreihung in das Kapitel 84 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine Maschine im Sinne der Anm. 5 ABS XVI handelt.

DEBTI3020/22-173090059

Es handelt sich um hohlzylindrische, stehende Behälter aus Stahl mit gewölbtem Boden, gewölbtem Behälterdach und mit drei Standbeinen, die sich nach unten verjüngen. Das Behälterdach weist einen Einfülldom und einen Deckel mit Bohrung auf. Die Bohrung ist mit einer Kunststoff-Blindkappe versehen ist. Im unteren Bereich der Wandung befindet sich seitlich ein sog. Klarablauf mit Außengewinde und mit Kunststoff-Blindkappe. Am Boden befindet sich ein Restablaufbogen mit Außengewinde und Kunststoff-Blindkappe. Die verschieden großen Waren sind zur Verwendung als Gär- und Lagerbehälter insbesondere für Flüssigkeiten (z. B. Getränke) in verschiedenen Bereichen vorgesehen. Fassungsvermögen: 330 bzw. 525 bzw. 625 Liter. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sammelbehälter aus Stahl, für flüssige Stoffe, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, mit einem Fassungsvermögen von 100 000 l oder weniger" zur Unterposition 7309 0059 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI4353/22-173090059

Es handelt sich um hohlzylindrische, stehende Behälter aus Stahl und Holz mit gewölbtem Behälterdach mit sog. Einfülldom mit Klappdeckel, gewölbtem Boden und drei angeschweißten Standfüßen. Die verschieden großen Erzeugnisse sind u. a. mit verschiedenen Anschlussmöglichkeiten (z. B. für Füllstandsanzeige, Zapflochklappe), mit einem Leitersicherungsbügel, mit Kranösen, mit einem Anschweißbogen und mit einem Maischeauslauf ausgestattet. Die Waren sind zur Verwendung als Gärtanks insbesondere für Flüssigkeiten (z. B. Wein, Rotweinmaische) vorgesehen. Fassungsvermögen: 3.000 bzw. 5.300 bzw. 6.100 Liter. - Antragstellerangaben -   Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird insbesondere aufgrund des Umfangs durch den Stahl bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sammelbehälter aus Stahl, für flüssige Stoffe, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, mit einem Fassungsvermögen von 100 000 l oder weniger" zur Unterposition 7309 0059 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI2930/22-173090059

Es handelt sich um hohlzylindrische, stehende Behälter aus Stahl, die am oberen Ende offen und mit einem Verstärkungsrand sowie an der Wandung mit einem sog. Klarablauf mit Außengewinde mit Kunststoff-Blindkappe versehen sind. Auf der Außenseite der Waren befindet sich eine Literskala. Die Erzeugnisse liegen in drei verschiedenen Größen vor und sind zur Verwendung als Sammelbehälter insbesondere für Flüssigkeiten (z. B. Getränke) in verschiedenen Bereichen vorgesehen. Fassungsvermögen: 650 bzw. 1.100 bzw. 1.600 Liter. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Sammelbehälter aus Stahl, für flüssige Stoffe, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, mit einem Fassungsvermögen von 100 000 l oder weniger" zur Unterposition 7309 0059 der Kombinierten Nomenklatur.

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