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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI19497/26-173141400

Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahldraht (max. Querschnittsabmessung: etwa 1,4 mm) gefertigte, rechteckige Gewebe, die einen umlaufenden, erhöhten Rand aufweisen und an drei Stellen zylinderförmig nach oben gewölbt sind.  Die Erzeugnisse dienen dazu verschiedene Produkte durch einen Härteofen zu transportieren.  Abmessungen (H x B): etwa 2 cm x etwa 28 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Gewebe aus nicht rostendem Stahldraht" zur Codenummer 7314 1400 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI5812/26-17314140000

Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl gefertigte flache, kreisrunde Gewebezuschnitte in verschiedenen Größen. Die Erzeugnisse werden auf den Boden der Brennkammer von Tabakpfeifen gedrückt und verhindern so den direkten Kontakt der Glut mit dem Holz und damit ein Verunreinigen oder Verstopfen der Pfeife. Abmessungen: Durchmesser: etwa 9,5 mm oder etwa 15,75 mm; Höhe: etwa 0,3 mm. Jeweils fünf dieser Erzeugnisse sind sortiert nach Größe in einem Umschlag verpackt von denen sich 100 Stück in einer Entnahmebox befinden. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Gewebe aus nicht rostendem Stahl" zum TARIC-Code 7314 14 00 00.

DEBTI4764/25-173141400

​Es handelt sich um Gewebebänder aus nicht rostendem Stahldraht (Querschnittsabmessung: 0,3 mm), mit abgerundeten Außenkanten. Sie dienen bei Wartungen/Reparaturen von Silikonfugen als Schnittschutzbänder und sind auf einen Pappkern aufgewickelt. Länge x Breite: 10 m x 5 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Gewebe aus nicht rostendem Stahldraht" zur Unterposition 7314 14 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI47081/24-17314140000

Es handelt sich um rechteckige, zugeschnittene Gewebe aus nicht rostendem Stahldraht (AISI 304, max. Querschnittsabmessung: etwa 0,22 mm). Die Erzeugnisse dienen als Schmutz- und Insektenschutz für einen Lichtschacht und sind aufgerollt in Kunststofffolie verpackt und gemeinsam mit 12 Befestigungsklammern aus Stahl, die sich in einem Kunststoffbeutel befinden, in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht.  Abmessungen (L x B): 1,35 x 0,60 m.  - Antragstellerangaben -  Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung sind die Gewebe aus nicht rostendem Stahldraht als charakterbestimmend anzusehen.  Abbildung siehe Anlage.  Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Gewebe aus nicht rostendem Stahl" zur Codenummer 7314 1400 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI41601/23-173141400

Es handelt sich um eine Musterkarte für den Insektenschutz, bestehend aus insgesamt fünf rechteckigen Gewebeabschnitten (Abmessungen jeweils etwa 9,0 x 8,0 cm), die in einem mappenähnlichen Erzeugnis mit verlängertem Rückdeckel aus Pappe befestigt sind. Zwei der fünf Gewebeabschnitte bestehen aus Stahldrähten (Querschnittsabmessung: 0,15 mm bzw. 0,22 mm) aus nicht rostendem Stahl, die auf Abstand gewoben sind, sodass die Gewebe Öffnungen in Form von quadratischen Maschen (Maschenweite: 1,41 mm x 1,41 mm bzw. 1,27 mm x 1,27 mm) aufweisen. Eins der beiden Geweben aus nicht rostendem Stahl weist eine Beschichtung auf. Zwei weitere Gewebeabschnitte bestehen aus Spinnstoff, die vollständig mit Kunststoff überzogen sind, wobei der Kunststoff mit bloßem Auge erkennbar ist. Bei dem fünften Zuschnitt handelt es sich um ein beschichtetes Glasfasergewebe.  Die fünf Gewebabschnitte sind auf der zweiten Seite der Mappe in fünf rechteckigen Ausstanzungen (Abmessungen etwa 7,0 x 6,0 cm) befestigt. Unter den befestigten Gewebezuschnitten ist die Mappe beidseitig mit dem Namen des Materials des jeweiligen Zuschnittes bedruckt. Darüber hinaus ist die in etwa DIN A4 große Mappe mit Abbildungen, einem QR Code für weitere Informationen sowie weiteren Produktinformationen zu den Gewebeabschnitten bedruckt. In dem verlängerten Rückdeckel weist die Mappe vier kreisrunde Löcher auf, die zum Einheften der Mappe in einen sogenannten Insektenschutzkatalog dient. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Gewebe aus nicht rostendem Stahldraht" zur Unterposition 7314 1400 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nicht feststellbar ist und die somit in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier: 3926, 4911 und 7314) einzureihen ist.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

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