0 Ergebnisse für "7320"
Pullover, sog. Herrenpullover, Sweater V-Neck, Größe M, siehe Foto, - aus 1,6 mm dicken Gewirken aus (lt. Untersuchungsergebnis) 39,9 % Baumwolle und 60,1 % Metallgarnen der Position 5605, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 62 cm), - mit einem V-förmigen Ausschnitt mit gerippter Randeinfassung, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Merkmale auf einen bestimmten Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand abgepasst gewirkt mit einem gerippten Abschluss..
Y-Antennen-Adapter - aus drei isolierten elektrischen Leitern mit Anschlussstücken, eines mit zwei Saugnäpfen versehen, über eine mit passiven Bauelementen bestückte gedruckte Schaltung in einem Gehäuse (Passivtrenner) miteinander verbunden, - zum Anschluss einer Antenne an ein Rundfunkempfangsgerät und ein Navigationssystem in einem Kfz. "Isoliertes elektrisches Kabel, mit Anschlussstücken versehen, Koaxialkabel (Koaxialkabel - charakterbestimmend -, zusammengesetzt mit Passivtrenner und Saugnäpfen)"
Es handelt sich um vollständig aus Stahldraht mit kreisrundem Querschnitt gefertigte, schraubenlinienförmige Federn (Torsionsfedern), deren Enden jeweils seitlich abgewinkelt und zu einer Öse ausgearbeitet sind. Die Erzeugnisse sind nicht warmgeformt und werden in mechanische Messuhren eingebaut. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere schraubenlinienförmige Federn aus Stahl" zum TARIC-Code 7320 2089 90.
Es handelt sich um warmgeformte, schraubenlinienförmige Druckfedern aus Federstahl. Der Durchmesser der Federn verringert sich zu einem Ende hin. Die Waren werden an den Stoßdämpfern von Kraftfahrzeugen verwendet. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "schraubenlinienförmige Federn aus Stahl, warmgeformt" zur Unterposition 7320 2020 der Kombinierten Nomenklatur. Nicht Position 8708 (Abschnitt XVII), da Federn gemäß Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVII i. V. m. Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XV nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen sind, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind.
Es handelt sich um vollständig aus Stahldraht (max. Querschnittsabmessung: etwa 0,8 mm) mit kreisrundem Querschnitt gefertigte, schraubenlinienförmige Zugfedern, deren Enden jeweils um ca. 90° abgewinkelt und hakenförmig ausgearbeitet sind. Die Erzeugnisse werden durch Kaltumformung hergestellt und in Stromabnehmereinheiten in Absaug- und Abblasanlagen verwendet (beides nicht Gegenstand dieser vZTA). Länge: etwa 26,5 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere schraubenlinienförmige Zugfedern aus Stahl" zur Unterposition 7320 20 85 der Kombinierten Nomenklatur.