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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE6780/11-17325109990

Vogeltränke Die Ware besteht aus einem verzierten, durchbrochenem, runden Standfuß mit verzierter Säule und darauf befindlicher tellerartiger Schale mit zwei Vogelnachbildungen am Rand. Die Gesamthöhe beträgt ca. 61 cm, der Durchmesser ca. 32 cm. Nach den Angaben handelt es sich bei dem Material um Grauguss, einem nicht verformbaren Gusseisentyp. Das Erzeugnis ist als Vogeltränke im Gärten bestimmt. Zolltariflich handelt es sich um eine andere Ware aus nicht verformbarem Gusseisen.

DE6781/11-17325109990

Schlauchhalter Die Ware besteht aus zwei ornamentartig verzierte Teile (Wandhalterung und Vorderteil), die mit drei Querstreben miteinander verbunden sind. Das Vorderteil enthält eine Froschnachbildung. Die Gesamthöhe beträgt ca. 39 cm. Nach den Angaben handelt es sich bei dem Material um Grauguss, einem nicht verformbaren Gusseisentyp. Das Erzeugnis wird an der Wand befestigt und dient als Halterung von Gartenschläuchen. Zolltariflich handelt es sich um eine andere Ware aus nicht verformbarem Gusseisen.

DE6790/11-17325109990

Schutzrohr aus Gusseisen Bei der Ware handelt es sich um ein so genanntes Thermoelementschutzrohr aus Gusseisen mit Lamellengrafit (EN 1561 GJL). Es handelt sich um ein einseitig rund verschlossenes Rohr mit einem Innengewinde (Länge ca. 1") auf der offenen Seite. Der Außendurchmesser beträgt 42,9 mm und die Wandstärke 12 mm. Die Außenseite ist mit einem Emailleüberzug versehen. Das Innere des Schutzrohres nimmt einen Thermosensor zur Messung von Flüssigmetall- und Glasschmelzen auf. Zolltariflich handelt es sich um eine andere Ware aus nicht verformbarem Gusseisen.

DEK/706/09-17325109990

Flansch aus Gusseisen Bei dem Erzeugnis "Antriebsseitiger Getriebeflansch" handelt es sich um ein Erzeugnis zur Verbindung zwischen einem Getriebe und beispielsweise einem Elekromotor. Nach den Unterlagen besteht der Flansch aus Gusseisen mit Lamellengrafit entsprechend DIN 1691 / EN 1561. Es handelt sich um ein rundes, sich nach einer Seite verjüngendes Formstück mit einem Außendurchmesser von 350 mm, einer Bauhöhe von 59 mm und einer zentrischen Durchgangsbohrung und diversen Montagebohrungen. Das Erzeugnis besitzt keinen Maschinen/Gerätecharakter und es ist kein erkennbares Teil eines Gerätes. Danach handelt es sich zolltariflich um eine andere Ware aus nicht verformbarem Gusseisen.

DEK/1717/08-17325109990

"Steigeisen"; es handelt sich um nach DIN EN 13101 gefertigte, massive, in etwa rechteckige Steigbügel aus nicht verformbarem Gusseisen, die an einer Seite, gegenüber des mit einer Riffelung versehenen Auftritts mit zwei Nasen mit Zahnung versehen sind. Auf der Oberseite sind die Erzeugnisse durchgängig an den Querseiten mit einer Aufkantung zur Verhinderung eines seitlichen Abrutschens des Fußes vom Auftritt versehen. Die Steigeisen dienen dem Begehen von Hoch- und Tiefbauten. Abmessungen: Breite 181 mm, Länge 239 mm -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus nicht verformbarem Gusseisen" zur Codenummer 7325 1099 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI