1 Ergebnisse für "7326905000"
Es handelt sich um Kabeltommeln, bestehend aus einem zylindrischen Kern aus Kunststoff, an dessen Seiten zwei tellerförmige, kreisrunde Randbegrenzungen aus Stahl angeschraubt sind. Zu einer Seite hin ist der Kern in etwa über die Hälfte seiner Breite hohl und offen gearbeitet und mit einer Mantellochung versehen. Die kreisrunde Randbegrenzung dieser Seite weist eine entsprechend gearbeitete, konzentrische Aussparung auf und ist mit einem Griffstück aus Kunststoff sowie mit Produktinformationen versehen. Die Randbegrenzung der anderen Seite ist weitgehend geschlossen gearbeitet und mit mehreren, kreisrunden Lochungen versehen. Die Erzeugnisse dienen als Trommeln insbesondere für elektrische Kabel. Stahl ist insbesondere aufgrund des Wertes der Stoff, der den Waren ihren wesentlichen Charakter verleiht. - Antragstellerangaben - Max. Durchmesser: ca. 29 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahl (Trommeln für Kabel, Schläuche und dergleichen)" zur Codenummer 7326 9050 00 0 des Zolltarifs.
"Wandschlauchhaspel"; im Wesentlichen bestehend aus zwei runden Haspelscheiben (Durchmesser ca. 55 cm), fünf Abstandshaltern (Länge ca.16 cm) und einem Schwingarm, aus Stahl, einer wasserführenden Achse und einem Anschlussstück zur Wasserleitung, aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing, lt. Antragstellerangabe) und einem Anschlussstück für den aufzurollenden Schlauch in der Haspel aus Kunststoff. Stahl herrscht gegenüber dem Messing gewichtsmäßig vor. Mit dem Schwingarm wird die Haspel in einem Wandhydrantenschrank beweglich befestigt und dient dem schnellen, geordneten, manuellen Ab- und Aufwickeln eines Gummiwasserschlauches mit Düse (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Selbstschutzeinrichtung im Brandfall. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahl (Rollen und Trommeln für Kabel, Schläuche und dergleichen)" zur Codenummer 7326 9050 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.
Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte Leitern mit zwei Trittstufen sowie einem beidseitigen Handlauf, der an einem Ende U-förmig umgebogen ist. Die Enden der Handläufe sind jeweils mit Kunststoffkappen versehen. Die Erzeugnisse werden in Trampoline eingehängt und dienen als Einstiegshilfe. Abmessungen (L x B x T): etwa 66 cm x 30 cm x 12 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden TARIC-Codes genannte Waren aus Stahl, Leitern" zum TARIC-Code 7326 9030 00.
Es handelt sich um nahezu U-förmige Flacherzeugnisse aus Stahl. Der kurze Schenkel ist mit einer nahezu rechteckigen Aussparung mit nach unten um 90 Grad abgewinkelten Schmalseiten sowie mit vier Rundlochungen zur Montage versehen. Die beiden langen Schenkel sind zweifach gegenläufig abgewinkelt und an den Enden entlang der Längskanten jeweils mit insgesamt sechs halbkreisförmigen Einkerbungen (drei außen, drei innen) versehen. Die Erzeugnisse werden im Rahmen des Fassadenbaus einbetoniert und dienen als Halterungen für Ankerschienen (nicht Gegenstand dieser vZTA). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Codenummern genannte Waren (Bauartikel) aus Stahl" zur Codenummer 7326 90 60 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um zweifach abgebogene und dadurch nahezu L-förmige Flacherzeugnisse aus verzinktem Stahl, deren Schenkel beide mit jeweils fünf Lochungen in zwei unterschiedlichen Größen zur Montage versehen sind. Die sog. Federanker dienen als Deckenanschluss für nichttragende Innenwände. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten TARIC-Codes genannte Waren (Bauartikel) aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 90 60 00.