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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI15360/26-17326909890

Es handelt sich um einen Schreibtischaufsatz, bestehend aus einem rechteckigen, rahmenartigen Podest aus Stahl, einem höhenverstellbaren Gestell aus Stahl mit integrierter Spiralfeder und einer waagerechten, als Ablagefläche dienenden Platte aus Holzwerkstoff (MDF). Daneben besteht die Ware zu geringen Anteilen aus Aluminium und Kunststoff (z. B. Scharniere und andere Kleinteile). Die Ware soll auf einen Schreibtisch gestellt und zum Anheben und Absenken von Gegenständen (z. B. Monitor, Tastatur, Maus, etc.) verwendet werden, um ein Arbeiten im Stehen oder Sitzen zu ermöglichen.  Abmessungen (Höhe x Breite x Tiefe): 4,5 bis 40,5 x 67 x 47 cm. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die tragenden Komponenten (Gestell und Rahmen) aus Stahl bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den vorgenannten TARIC-Codes genannte) Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90. Eine Einreihung in das Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur kommt nicht in Betracht, da die Ware keine mechanische oder elektrische Vorrichtung enthält und es sich daher insgesamt nicht um eine Maschine im Sinne der Anmerkung 5 zu Abschnitt XVI handelt.

DEBTI19505/26-17326909890

Es handelt sich um konisch zulaufende Erzeugnisse aus Stahl, mit einer mittigen, kreisrunden Lochung sowie einem abgewinkelten äußeren Rand. Die Waren werden als Halterungen für Rohrschellen verwendet und sind zu je 100 Stück in einer Kunststoffbox verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten TARIC-Codes genannte Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.

DEBTI22590/26-173269098

Es handelt sich um zusammenklappbare Erzeugnisse (sog. Spann- und Arbeitstisch), bestehend aus einem Untergestell aus Stahl, zwei Arbeits- und Spannflächen in Gestalt gelochter Holzfaserplatten (MDF), vier Spannbacken aus Kunststoff und weiteren Komponenten aus Kunststoff (u. a. Kurbelgriffe, Hebelgriffe). Das Gestell aus Stahl besteht hauptsächlich aus zwei V-förmig aufklappbaren Beinpaaren, die jeweils eine untere Querstrebe aufweisen, und aus zwei zusätzlichen Sicherungsstreben zwischen den Beinpaaren. Der Abstand zwischen den Arbeits- und Spannflächen bzw. den eingesetzten Spannbacken kann mittels zweier Kurbelmechanismen eingestellt werden. Die Waren dienen zum Einspannen und Bearbeiten von Werkstücken. - Antragstellerangaben - Stahl bestimmt insbesondere aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden Positionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI22761/26-173269098

Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte Erzeugnisse (Befestigungsschellen), bestehend aus jeweils zwei länglichen Klemmbacken, die mittig halbkreisförmig gebogen sind und zu beiden Enden hin flach verlaufen, aus zwei Schrauben mit Kopf mit Außensechskant, die durch Lochungen in den abgeflachten Bereichen der Klemmbacken hindurchgeführt sind, und aus zwei Sechskantmuttern, die auf den Schrauben aufgedreht sind. Die Enden der Klemmbacken sind über die Breite halbkreisförmig gerundet.  Derartige Erzeugnisse werden in verschiedenen Bereichen zur Befestigung bzw. Verbindung von Bauteilen verwendet.  Länge: etwa 20 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition  7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI23220/26-17326909890

Es handelt sich um aus Stahlblech gefertigte, längliche Erzeugnisse mit annähernd U-förmigem Querschnitt, auf der Vorderseite mit drei Lochungen zur Befestigung an der Wand und mit zehn Längsschlitzen versehen. Die Erzeugnisse dienen zum Befestigen von verschiedenen Gegenständen an der Wand. Abmessungen (L x B x H) etwa: 500 x 17 x 11 mm. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Codenummern genannte Waren aus Stahl" zur Codenummer 7326 90 98 90 0 des Zolltarifs. Eine Einreihung in die Position 9403 kommt nicht in Betracht, da die Schiene nicht ausschließlich als Teil eines Möbels erkennbar ist.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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