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Kupfervorlegierung Die Ware stellt sich dar als unregelmäßig erstarrtes, kupferfarbenes Metallgussgranulat. Nach der vorgelegten Analyse handelt es sich um eine Legierung aus Kupfer mit einem Berylliumgehalt von ca. 2,7%. Das Erzeugnis wird als Vorlegierung zum Beimischen in anderen Legierungen verwendet. Die Ware ist als Kupfervorlegierung in die Position 7405 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Pulver aus Nickel Bei der Ware handelt es sich um ein sehr feines grau-metallisches Pulver. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Nickellegierung mit u.a. Chrom, Bor und Silicium. Der Gehalt an Nickel überwiegt gewichtsmäßig und liegt je nach Spezifikation zwischen 70,4 % und 75,5 %. Die Korngröße beträgt zwischen minimal 45 µm bis maximal 180 µm. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in die Codenummer 7504 0000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Lotplättchen aus Kupferlegierung Bei der Ware handelt es sich um quadratische, metallische Plättchen aus einer Kupfer-Mangan-Nickel-Legierung mit den Abmessungen 14 mm x 14 mm x 0,6 mm. Die Legierung besteht aus 71 % Kupfer, 25 % Mangan und 4 % Nickel. Die Plättchen werden aus Bändern auf die entsprechende Größe zugeschnitten. Sie werden zum Verlöten von Metallen verwendet. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als Bleche aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm, aus anderen Kupferlegierungen, in die Unterposition 7409 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Lotpulver aus Kupferlegierung Bei der Ware handelt es sich um ein feines, metallisches Pulver aus einer Kupfer-Mangan-Nickel-Legierung mit einer Korngröße von weniger als 1 mm. Das Lotpulver besteht aus 71% Kupfer, 25 % Mangan und 4 % Nickel. Verwendet wird das Pulver zum Verlöten von Metallen. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als Pulver aus Kupfer, Pulver ohne Lamellenstruktur, in die Unterposition 7406 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Pulver aus Nickellegierung Bei der Ware handelt es sich um ein feines, dunkelgraues Pulver aus einer Nickel-Aluminiumlegierung zur Verwendung als Katalysator. Die Korngröße ist kleiner als 1 mm. Die Ware ist aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in den TARIC-Code 7504 0000 00 einzureihen.