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1 Ergebnisse für "7410210010"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

741021001080Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff enthaltend oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen6%
DE8929/15-17410210010

Kupferlaminat Bei der Ware handelt es sich um ein Flacherzeugnis bestehend aus zwei Folien aus raffiniertem Kupfer, die beidseitig auf eine Grundplatte aus mit Glasgewebe verstärktem Polytetrafluorethylen (PTFE) aufgebracht sind. Die Kupferfolien haben ohne Unterlage eine Dicke von weniger als 0,15 mm. Das Erzeugnis wird zur Herstellung von Leiterplatten verwendet. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Folie aus raffiniertem Kupfer, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, beidseitig auf einer Unterlage aus Polytetrafluorethylen, mit Glasfasergewebe verstärkt, in den TARIC-Code 7410 2100 10 einzureihen.

DE21487/14-17410210010

Kupferlaminat Bei der Ware handelt es sich um ein Flacherzeugnis bestehend aus zwei Folien aus raffiniertem Kupfer, die beidseitig auf eine Grundplatte aus Teflon (Polytetrafluorethylen) mit keramikverstärktem Glasgewebe aufgebracht sind. Die Kupferfolien haben ohne Unterlage eine Dicke von weniger als 0,15 mm. Das Erzeugnis wird zur Herstellung gedruckter Schaltungen (Leiterplatten) in Hochfrequenzapplikationen verwendet. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Folie aus raffiniertem Kupfer, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, beidseitig auf einer Unterlage aus Polytetrafluorethylen, in den TARIC-Code 7410 2100 10 einzureihen.

DE18400/09-17410210010

Kupferfolie Es handelt sich um ein Flacherzeugnis (Platte), mit rechteckigem Querschnitt (max. 546 mm x 622 mm) und gleichbleibender Dicke, laut Materialspezifikation aus mit Polytetrafluorethylen (PTFE) laminiertem Glasfasergewebe, beidseitig mit je einer Folie aus raffiniertem Kupfer versehen. Das Erzeugnis dient als Grundmaterial für die Herstellung von gedruckten Schaltungen. Zolltariflich entspricht das Erzeugnis der Warenbeschreibung des TARIC 7410 2100 10.

DEBTI1008/26-17410210090

Kupferfolie auf einer Unterlage Bei der Ware handelt es sich gemäß den Unterlagen um ein aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes, mehrschichtiges, rechteckiges Flacherzeugnis. Der Mehrschichtaufbau besteht aus einer Lage Epoxidharz, welches mit Glasfasergewebe verstärkt ist und beidseitig mit einer Folie aus raffiniertem Kupfer versehen ist. Die Folie aus raffiniertem Kupfer auf einer Unterlage weist Dicken von 12 µm, 18 µm, 35 µm oder 70 µm auf. Die Ware dient als Grundmaterial für die Herstellung von Leiterplatten. Die beiden Lagen aus Kupfer sind charakterverleihend für die Ware. Die Ware ist nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als andere Folie, mit einer Dicke von 0,15 mm oder weniger, auf Unterlage, aus raffiniertem Kupfer, andere, in den TARIC-Code 7410 2100 90 einzureihen.

DEBTI36603/25-17410210030

Kupferfolie auf einer Unterlage aus Polyimid Bei der Ware handelt es sich um Flacherzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt und gleichbleibender Dicke, nach den Angaben aus einem Polyimidfilm, der beidseitig mit einer Folie aus raffiniertem Kupfer versehen ist. Die Dicke der Kupferfolie beträgt je 0,018 mm. Die Polyimidharzfolie hat eine Dicke von 0,025 mm. Die Ware hat eine Breite von 500 mm und ist in Rollen mit einem Pappkern aufgerollt. Die Ware wird zur Herstellung gedruckter Schaltungen verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Folie aus raffiniertem Kupfer auf Unterlage mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger, Polyimidfolie, auch Epoxid und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen, in den TARIC-Code 7410 2100 30 eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI