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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI22679/26-17415330000

Es handelt sich um vollständig aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt gefertigte Schrauben mit einem nicht bis zum Kopf reichenden metrischen Gewinde und einem abgestuften Schaft. Der Kopf weist eine Rändelung auf. Auf die Schrauben bereits aufgepresst ist eine Unterlegscheibe aus Kunststoff. Die Schrauben werden in Messuhren verbaut und dienen dort dem Abheben des Messbolzens. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Waren wird im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung durch die Schraube bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schrauben aus Kupfer" zum TARIC-Code 7415 3300 00.

DEBTI14607/26-17415330000

Es handelt sich um aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt gefertigte, annähernd ringförmige Erzeugnisse mit einem metrischen Teilgewinde (M22) an der Innenseite und mit einer Rändelung auf der Außenseite. An einem Ende ist der Rand der Waren rundum nach innen abgewinkelt. Zwischen dem Innengewinde und dem abgewinkelten Rand befindet sich eine umlaufende Nut zur Aufnahme eines Dichtrings. Die Erzeugnisse dienen zur Verbindung von Bauteilen in einer optischen Vorrichtung. Außendurchmesser: 28 mm. - Antragstellerangaben -   Abbildung siehe Anlage. Nicht Position 7412, da sich die Waren aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale als Muttern darstellen und nicht als Rohrverbindungsstücke der in Position 7412 erfassten Art (vgl. Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (HS), Pos. 7307 Randzahlen 07.0 und 09.0 bzw. Position 7412, Randzahlen 02.0 und 03.0). Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren (Muttern) aus Kupfer, mit Gewinde" zum TARIC-Code 7415 3300 00.

DEBTI21824/25-174153300

Es handelt sich um Schrauben aus einer Kupfer-Beryllium-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt, mit kreiszylindrischem Kopf mit Schlitz und mit Innensechskant und mit einem bis zum Kopf reichenden, metrischen Gewinde (M2) mit stumpfem Gewindeende. Unterhalb des Kopfes sind die Erzeugnisse zu einem Bund, der an zwei sich gegenüberliegenden Seiten abgeflacht ist, ausgearbeitet.  Gesamtlänge: etwa 5,2 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schrauben aus Kupfer" zur Unterposition 7415 3300 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI6451/25-17415330000

Es handelt sich um aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing) gefertigte Schrauben mit Linsensenkkopf mit Kreuzschlitz und mit einem nicht bis zum Kopf reichenden Gewinde. Das Gewindeende ist zu einer Spitze ausgearbeitet.  Die Erzeugnisse sind zu jeweils acht Stück in einer etikettierten Box aus transparentem Kunststoff verpackt. Abmessungen: 4 x 50 mm.  - Antragstellerangaben -  Abbildung siehe Anlage.  Derartige Waren gehören als "Schrauben aus Kupfer" zum TARIC-Code 7415 3300 00.

DEBTI54925/24-17415330000

Es handelt sich um vollständig aus einer Kupferlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing) gefertigte Überwurfmuttern mit einem über die gesamte Innenhöhe reichenden Innengewinde und mit Außensechskant. Die Außenseite ist zusätzlich mit sechs symmetrisch angeordneten, vertikalen Kerben (als Kraftangriff für Hakenschlüssel, nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen. Die verschieden großen Muttern dienen gemeinsam mit einem sog. Gewindeanschlussstück und einem Balgadapter (beides nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verbindung eines Gummikompensators mit einer starren Rohrleitung. - Antragstellerangaben - Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Muttern aus Kupfer, mit Gewinde" zur Codenummer 7415 3300 00 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI